Antworten auf FAQs
Anerkennung von früheren Berufserfahrungen bzw. Praktika aus einem anderen Studium
- Ob eine frühere Berufserfahrung oder ein Praktikum aus einem anderen Studium anerkannt werden kann, bedarf einer Einzelfallentscheidung. Wenden Sie sich dafür bitte an Alice Graneist
Auslandsaufenthalt
- Es besteht die Möglichkeit, die berufspraktische Tätigkeit im Ausland abzuleisten. Über die Anerkennung entscheidet auf Antrag der Prüfungsausschusses
- Voraussetzung dafür ist, dass Psycholog:innen in der Einrichtung tätig sind. Sollten Sie sich unsicher sein, ob die Qualifikation der potientiellen Praktikumsbetreuer:innen ausreichend ist, wenden Sie sich gern an Alice Graneist, um vorab zu klären, ob das Praktikum anerkannt werden kann.
Forschungspraktikum
- Ein Teilpraktikum von maximal 6 Wochen kann in einer Forschungseinrichtung abgeleistet werden.
Semesterbegleitendes Praktikum
- Das Praktikum kann auch semesterbegleitend über einen Zeitraum von maximal 6 Monaten absolviert werden
- Wählen Sie hierfür vorzugsweise das 5. oder 6. Semester