Antworten auf FAQs

Anerkennung von früheren Berufserfahrungen bzw. Praktika aus einem anderen Studium

  • Ob eine frühere Berufserfahrung oder ein Praktikum aus einem anderen Studium anerkannt werden kann, bedarf einer Einzelfallentscheidung. Wenden Sie sich dafür bitte an Alice Graneist

Auslandsaufenthalt

  • Es besteht die Möglichkeit, die berufspraktische Tätigkeit im Ausland abzuleisten. Über die Anerkennung entscheidet auf Antrag der Prüfungsausschusses
  • Voraussetzung dafür ist, dass Psycholog:innen in der Einrichtung tätig sind. Sollten Sie sich unsicher sein, ob die Qualifikation der potientiellen Praktikumsbetreuer:innen ausreichend ist, wenden Sie sich gern an Alice Graneist, um vorab zu klären, ob das Praktikum anerkannt werden kann.

 


Forschungspraktikum

  • Ein Teilpraktikum von maximal 6 Wochen kann in einer Forschungseinrichtung abgeleistet werden.

 


Semesterbegleitendes Praktikum

  • Das Praktikum kann auch semesterbegleitend über einen Zeitraum von maximal 6 Monaten absolviert werden
  • Wählen Sie hierfür vorzugsweise das 5. oder 6. Semester