Modul 20a

Nachfolgend finden Sie Informationen für das Praktikum nach Modul 20a, in Vorbereitung
auf den Master Klinische Psychologie und Psychotherapie


Ablauf


Vor Antritt des Praktikums:

 
  • Stellen Sie sicher, dass die unten stehenden Voraussetzungen und Anforderungen des Praktikums erfüllt sind. Sie finden hierfür außerdem eine Checkliste.
 
  • Falls Unsicherheiten über die inhaltliche Eignung der Praktikumsstelle oder die formale Qualifikation der Praktikumsbetreuer bestehen, nehmen Sie gern mit mir Kontakt auf

 

Nach Abschluss des Praktikums:

 


 
  • Sie schreiben für OrPra und BQT 1 jeweils einen Praktikumsbericht mit mindestens 750 Wörtern (+/-10%) über:

            - Aufgabenbereich und Arbeitsweise der Einrichtung

            - Beschreibung und Evaluation der eigenen Tätigkeit

            -  Diskussion der Relevanz des bisherigen Studiums für die
               Tätigkeit sowie der in der Einrichtung vorhandenen
               Voraussetzungen für wissenschaftlich fundierte 
               psychologische Tätigkeit

           -  Abschließende Zusammenfassung

  • Sollten Sie beide Praktika nacheinander in der gleichen Einrichtung absolvieren, genügt ein zusammenhängender Bericht über 1500 Wörter (+/-10%)

 
  • Sie reichen die Praktikumsbescheinigung und den Praktikumsbericht beim Prüfungsamt ein

Anforderungen


 Orientierunspraktikum (OrPrak)

  • Zeit:

150 Stunden

  • Dauer

Das Praktikum kann ganztags (innerhalb von 4 Wochen) oder studien-
begleitend durchgeführt werden. Bei einer studienbegleitenden
Durchführung verlängert sich das Praktikum entsprechend.

  • CP:

5 CP

  • Ort:

interdisziplinäre Einrichtungen der Gesundheitsversorgung zur
Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer
Gesundheit. Dazu zählen:

Einrichtung für Beratung

Einrichtung für Prävention

Einrichtung für Rehabilitation

Psychotherapeutische Einrichtung

Psychiatrische Einrichtung

Psychosomatische Einrichtung

  • Ziel:

Erwerb erster praktischer Erfahrungen in allgemeinen Bereichen
mit Bezug zur Gesundheits- und Patientenversorgung.

Dies bedeutet, dass Sie einen ersten Einblick in die Patientenversorgung
bekommen sollen, indem sie bspw. erfahrene Kolleg:innen bei
Erstgesprächen, Abschlussgesprächen, etc. begleiten.

  • Voraussetzung:

In der Einrichtung ist ein:e approbierte:r Psychotherapeut:in tätig

Wichtig: es muss sich dabei um einen
Psychologischen Psychotherapeuten (PP) oder
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) handeln,
ein ärztlicher Psychotherapeut kann nicht anerkannt werden.


Berufsqualifizierende Tätigkeit 1 (BQT 1)

  • Zeit:

240 Stunden

  • Dauer:

Das Praktikum kann ganztags (innerhalb von 4 Wochen) oder studien-
begleitend durchgeführt werden. Bei einer studienbegleitenden
Durchführung verlängert sich das Praktikum entsprechend.

  • CP:

8 CP

  • Ort:

Psychotherapeutische Einrichtung

Psychiatrische Einrichtung

Psychosomatische Einrichtung

Neuropsychologische Einrichtung

Einrichtung der Prävention oder Rehabilitation mit Bezug
auf Psychotherapie

  • Ziel:

Erwerb erster praktischer Erfahrungen in spezifischen
Bereichen der psychotherapeutischen Patientenversorgung

Erwerb und Anwendung grundlegender Kompetenzen in der
Kommunikation mit Patientinnen und Patienten sowie mit
anderen beteiligten Personen oder Berufsgruppen

Dies bedeutet einerseits, dass Sie psychotherapeutische Maßnahmen
begleiten sollen und andererseits, dass Sie einen eigenständig Kontakt
mit den Patient:innen haben, bspw. bei der Telefonanmeldung,
der Beteiligung an Gesprächen, etc.

  • Voraussetzung:

In der Einrichtung ist ein:e approbierte:r Psychotherapeut:in tätig

Wichtig: es muss sich dabei um einen
Psychologischen Psychotherapeuten (PP) oder
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) handeln,
ein ärztlicher Psychotherapeut kann nicht anerkannt werden.

Vor Antritt müssen mindestens 60 CP erbracht worden sein

Frühestens nach dem ersten Studienjahr möglich


Übersicht über alle Praktika gemäß PsychThApprO


Nachfolgend finden Sie ein Schaubild über alle Praktika die nach PsychThApprO absolviert werden müssen: