Antworten auf FAQs
Anerkennung von früheren Praktika
- Grundsätzlich ist die Anerkennung von früheren Praktika laut Gesetz nur im Rahmen des Orientierungspraktikums möglich.
- Ob ein früheres Praktikum anerkannt werden kann, bedarf einer Einzelfallentscheidung. Wenden Sie sich dafür bitte an Frau Alice Graneist
Auslandsaufenthalt
- Weder das OrPrak noch das BQT I dürfen im Ausland absolviert werden. Sie müssen das Praktikum bitte in Deutschland absolvieren.
Betreuer:innen
- Die Betreuer:innen müssen approbierte Psychologische Psychotherapeut:innen (PP) oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen (KJP) sein. Arztliche Psychotherapeut:innen sowie Psychotherapeut:innen in Ausbildung können nicht anerkannt werden.
- Die approbierten Psychotherapeut:innen müssen in der Einrichtung tätig sein sowie inhaltlich und qualitätssichernd für die Ausgestaltung und das Monitoring der Praktikumstätigkeit verantwortlich sein.
Corona-bedingte Äquivalenzleistung
- Wenn Sie Ihr Praktikum corona-bedingt abbrechen mussten oder nicht antreten konnten und über die Uni eine Äquivalenzleistung erbracht haben, kann dies nicht für die PsychThApprO anerkannt werden
- Sie müssen also unbedingt noch ein klinisches Praktikum absolvieren
Forschungspraktikum
- ist nur in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Absprache möglich
- notwendig ist die schwerpunktmäßige Beteiligung an der Patientenversorgung
Kombination von Orientierungspraktikum und BQT 1
- Es besteht die Möglichkeit, das Orientierungspraktikum gemeinsam mit dem BQT 1 abzuleisten
- Voraussetzung dafür ist, dass
- ... die Praktikumszeit von 6 auf 10 Wochen erhöht und
- ... das gesamte Praktikum in einer Einrichtung mit Bezug auf Psychotherapie absolviert wird
- ... Sie vorab mindestens 60 CP erbracht haben und Sie sich mindestens im zweiten Studienjahr befinden