Antworten auf FAQs

Anerkennung von früheren Praktika

  • Grundsätzlich ist die Anerkennung von früheren Praktika laut Gesetz nur im Rahmen des Orientierungspraktikums möglich.
  • Ob ein früheres Praktikum anerkannt werden kann, bedarf einer Einzelfallentscheidung. Wenden Sie sich dafür bitte an Frau Alice Graneist


Auslandsaufenthalt

  • Weder das OrPrak noch das BQT I dürfen im Ausland absolviert werden. Sie müssen das Praktikum bitte in Deutschland absolvieren.


Betreuer:innen

  • Die Betreuer:innen müssen approbierte Psychologische Psychotherapeut:innen (PP) oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen (KJP) sein. Arztliche Psychotherapeut:innen sowie Psychotherapeut:innen in Ausbildung können nicht anerkannt werden.
  • Die approbierten Psychotherapeut:innen müssen in der Einrichtung tätig sein sowie inhaltlich und qualitätssichernd für die Ausgestaltung und das Monitoring der Praktikumstätigkeit verantwortlich sein.


Corona-bedingte Äquivalenzleistung

  • Wenn Sie Ihr Praktikum corona-bedingt abbrechen mussten oder nicht antreten konnten und über die Uni eine Äquivalenzleistung erbracht haben, kann dies nicht für die PsychThApprO anerkannt werden
  • Sie müssen also unbedingt noch ein klinisches Praktikum absolvieren


Forschungspraktikum

  • ist nur in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Absprache möglich
  • notwendig ist die schwerpunktmäßige Beteiligung an der Patientenversorgung


Kombination von Orientierungspraktikum und BQT 1

  • Es besteht die Möglichkeit, das Orientierungspraktikum gemeinsam mit dem BQT 1 abzuleisten
  • Voraussetzung dafür ist, dass
    • ... die Praktikumszeit von 6 auf 10 Wochen erhöht und
    • ... das gesamte Praktikum in einer Einrichtung mit Bezug auf Psychotherapie absolviert wird
    • ... Sie vorab mindestens 60 CP erbracht haben und Sie sich mindestens im zweiten Studienjahr befinden