Häufig gestellte Fragen

Welche Abschlüsse erfüllen die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung zum*zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in?

Näheres hierzu können Sie den Merkblättern des Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamts im Gesundheitswesen (HLPUG) entnehmen:

Merkblatt zur PP-Ausbildung
Merkblatt zur KJPT-Ausbildung

Hinweis: Einige Informationen aus dem Merkblatt für die PP-Ausbildung gelten auch für die KJPT-Ausbildung! Es ist also ratsam beide herunterzuladen.

Kann ich das Praktikum auch im Ausland absolvieren?

Das Praktikum wird von den Ausbildungsteilnehmer*innen in einer mit uns kooperierenden Klinik abgeleistet. Eine Liste dieser Kliniken erhalten sie von uns, sobald Sie die Zusage für einen Ausbildungsplatz erhalten haben. Bislang liegen die mit uns kooperierenden Kliniken (es muss sichergestellt werden, dass Sie in der Klinik fachgerecht betreut werden und die Möglichkeit erhalten, die für die Ausbildung erforderlichen Kriterien zu erfüllen) allesamt in Hessen oder in nahegelegenen anderen Bundesländern. Es empfiehlt sich nicht in einer entfernter gelegenen Klinik zu arbeiten, da Sie während des Praktikums an einem Tag unter der Woche und an etwa jedem zweiten Wochenende in unserem Gebäude hier in Frankfurt die Theorieveranstaltungen besuchen müssen.


Kann ich den ambulanten Teil der Ausbildung auch in einer anderen Ambulanz ableisten?

Nein, dies ist nur in der Ambulanz der Goethe-Universität Frankfurt möglich.


Ist vorgesehen, dass man für die Ausbildungstherapien, die man in fortgeschrittener Ausbildung, selbst bzw. unter Supervision durchführt, eine Vergütung erhält?

Ja. Diese beträgt 50% des aktuellen Kassensatzes.


Kann ich mich mit dem Magister in Pädagogik bewerben?

In den meisten Fällen ist dies möglich. Lassen Sie uns bei Interesse Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen zukommen. Nach einer Zusage bei uns lassen Sie dann Ihren Abschluss auf Zulassung überprüfen.


Kann ich mich mit einem Diplom in Sonderpädagogik bewerben?

In Hessen ist dies derzeit nicht möglich. Bei Interesse empfehlen wir Ihnen, sich z.B. bei einem Ausbildungsinstitut in Nordrhein-Westfalen bewerben. Eine Liste der deutschen Ausbildungsinstitute (auch tiefenpsychologisch/ psychodynamisch ausgerichtet) finden Sie unter http://www.therapie.de/psyche/info/ausbildung/adressen-und-links/kinder-jugendpsychotherapie/


Ich habe Lehramt studiert, kann ich an der Ausbildung teilnehmen?

In Hessen wird der Abschluss in Lehramtsstudiengängen nicht zugelassen. Es gibt Bundesländer mit anderen Zulassungsbedingungen. In Rheinland-Pfalz beispielsweise ist eine Zulassung mit einem Lehramt-Abschluss möglich.


Was bedeutet die Angabe, dass „ein Teil der Ausbildungskosten bereits durch praktische Tätigkeit refinanziert werden“?

Mit der Angabe, dass durch die praktische Tätigkeit Ausbildungskosten refinanziert werden ist folgendes gemeint: Die Ausbildung dauert in Vollzeit 3 Jahre. Dazu gehört, dass Sie für ein Jahr lang in einer psychiatrischen Einrichtung als „Psychotherapeut*in im Praktikum“ tätig sind. Ob Ihnen die Tätigkeit während dieses Jahres finanziell vergütet wird, hängt von der Klinik ab, in der Sie arbeiten, meist ist das Praktikum leider unentgeltlich. Während dieses Jahres sowie später besuchen Sie zusätzlich Theorieveranstaltungen im Rahmen der Ausbildung, welche Sie als Ausbildungsteilnehmer pro Semester 2.200 Euro kosten. Nach ca. 1,5 Jahren legen Sie eine Zwischenprüfung ab. Nach dieser bestandenen Prüfung arbeiten Sie therapeutisch in unserer Ambulanz und werden dafür vergütet. Sie haben also insgesamt im Schnitt einen finanziellen Gewinn aus der Ausbildung, welcher sich jedoch auf den gesamten Zeitraum bezieht.


Bis wann muss ich mich bewerben?

Wir nehmen fortlaufend Bewerbungen für kommende Ausbildungsjahrgänge an. Eine frühe Bewerbung ist erstrebenswert, da Sie bereits, mit abgeschlossenem Studium, ein halbes Jahr vor Beginn der Ausbildung mit ihrer praktischen Zeit in einer Psychiatrie beginnen können, auch wenn die Theorieveranstaltungen erst im Frühjahr starten.


Kann ich die Ausbildung berufsbegleitend absolvieren?

Ja, das können Sie. Sie können die Ausbildung entweder in Vollzeit innerhalb von 3 Jahren absolvieren oder berufsbegleitend im Schnitt in 5 Jahren (Erfahrungswert). Eine volle Berufstätigkeit ist dabei eher nicht realisierbar. Dies liegt daran, dass Sie im Rahmen der Ausbildung insgesamt ein Jahr lang in einer psychiatrischen Klinik tätig sein müssen (Diese Zeit können Sie in Teilzeit absolvieren, genauere Absprachen treffen Sie dazu mit der jeweiligen Klinik), zu den Theorieveranstaltungen Anwesenheitspflicht besteht (die Seminare finden meist Dienstag- bzw. Mittwochabend und am Wochenende, also Freitag und Samstag oder Samstag und Sonntag statt) und nach der Zwischenprüfung in unserer Ambulanz psychotherapeutisch tätig sein müssen.