Welche Kosten entstehen?

Welche Kosten entstehen und wer trägt sie?

Die Psychotherapeutische Lehrambulanz rechnet die erbrachten Leistungen gesetzlich Versicherter direkt mit den Krankenkassen ab. Privatversicherte und Selbstzahlende erhalten von uns eine Rechnung, die sie entsprechend der Versicherungsbedingungen zur Erstattung einreichen können.

Für gesetzlich Krankenversicherte benötigen wir hierfür von Ihnen Ihre Versichertenkarte. Wir bitten Sie daher, diese zum ersten Termin sowie am Anfang jedes Quartals mitzubringen. In der Regel werden die Kosten für Psychotherapie nach Antragstellung von den gesetzlichen und den privaten Krankenkassen übernommen. Weitere Informationen hierzu können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen.

Sind Sie privatversichert oder beihilfeberechtigt, erhalten Sie entweder monatlich oder quartalsweise eine Privatrechnung von uns. Diese können Sie, abhängig von Ihren Versicherungskonditionen und Ihrem Tarif, bei Ihrer privaten Krankenkasse oder der zuständigen Beihilfestelle einreichen. Unabhängig von der Erstattung durch Dritte (z.B. private Krankenversicherung oder Beihilfe) sind Sie als Rechnungsempfänger:in für die termingerechte Zahlung verantwortlich. Die Abrechnung dieser Privatleistungen erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).