Therapieablauf

Wenn Sie Interesse an einer Therapie in unserer Lehrambulanz haben, freuen wir uns, Sie zunächst zu einem Erstgespräch begrüßen zu dürfen. Zu diesem Gespräch bitten wir Sie, Ihre Krankenkassenkarte mitzubringen.

Im Anschluss an das Erstgespräch finden - in der Regel nach einer Wartezeit – bis zu vier „probatorische Sitzungen” statt, in denen wir uns anhand einer sorgfältigen Diagnostik einen Eindruck von Ihren Problemen und Ihrer Lebensgeschichte verschaffen. Wenn wir feststellen, dass die Voraussetzungen für die Durchführung einer ambulanten Psychotherapie gegeben sind, stellt der oder die behandelnde Therapeut:in einen Antrag auf Übernahme der Kosten bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung bzw. der Beihilfe. Dieser wird von Ihrer Krankenkasse und bei Langzeittherapie von einer:m unabhängigen Gutachter:in anonym geprüft. Die Bearbeitung des Antrages bei der Krankenversicherung nimmt bei Anträgen auf Kurzzeittherapie (12 oder 24 Behandlungsstunden) in der Regel etwa zwei bis drei Wochen in Anspruch. Die Bearbeitungszeit von Anträgen auf Langzeittherapie (bis zu 60 oder 100 Behandlungsstunden) dauert in der Regel vier bis sechs Wochen. Nach Antragsgenehmigung durch die Krankenversicherung beginnen die therapeutischen Sitzungen, die wöchentlich stattfinden. Die Dauer hängt maßgeblich von dem gewählten Therapieverfahren und Ihrem Behandlungsanliegen ab. Je nach Verlauf können auch weitere Verlängerungen beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass die Abläufe für Privatversicherte und Selbstzahlende entsprechend Ihres Tarifs hiervon abweichen können.

Für die Psychotherapie von Kindern ist die schriftliche Zustimmung der Sorgeberechtigen notwendig.