Informationen zum Praktikum nach PO 2014 (oder älter)

Übergangsregelungen


Wenn Sie aktuell nach der PO 2014 studieren und sich für den neuen Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie bewerben möchten, finden Sie hier Informationen zur Übergangsregelung für Praktika.


Anforderung und Ablauf des Praktikums


Anforderungen

  • Dauer:

12 Wochen (Vollzeit) oder entsprechend länger, wenn es
studienbegleitend absolviert wird

  • Zeit:

450 Stunden (bzw. 2x 225 Stunden)

  • CP:

15 CP

  • Voraussetzung:

In der Einrichtung ist ein:e Psycholog:in tätig
(Diplom, B.Sc., M.Sc. oder vergleichbare Qualifikation)


 

Ablauf

Vor Antritt des Praktikums:

 
  • Stellen Sie sicher, dass das Praktikum von Psycholog:innen (Diplom/B.Sc./M.Sc. oder vergleichbare Qualifikation) angeleitet wird
 
  • Falls Unsicherheiten über die inhaltliche Eignung der Praktikumsstelle oder die formale Qualifikation der Praktikumsbetreuer bestehen, nehmen Sie gern mit mir Kontakt auf unter graneist@psych.uni-frankfurt.de

 


Nach Abschluss des Praktikums:

 
  • Die Praktikumsstelle stellt Ihnen eine Praktikumsbescheinigung aus, die folgende Angaben enthält:

             - Bezeichnung der Einrichtung
             - Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Matrikelnummer
             - Zeitraum und Anzahl geleisteter Stunden
             - Beschreibung der Tätigkeiten
             - Unterschrift des betreuenden Psychologen   


 
  • Sie schreiben einen Praktikumsbericht

    Bei einem sechswöchigem Praktikum umfasst dieser mindestens 4 Seiten, bei einem zwölfwöchigen Praktikum mindestens 8 Seiten. Der Bericht enthält:

             - Als Einleitung die Formalien (wo, wann, was)

             - Aufgabenbereich und Arbeitsweise der Einrichtung

             - Beschreibung der eigenen Tätigkeit und Evaluation

            -  Diskussion der Relevanz des bisherigen Studiums für die
               Tätigkeit sowie der in der Einrichtung vorhandenen
               Voraussetzungen für wissenschaftlich fundierte 
               psychologische Tätigkeit

            - Abschließende Zusammenfassung

 
  • Sie reichen die Praktikumsbescheinigung und den Praktikumsbericht gedruckt (also in Papierform) beim Prüfungsamt ein