Therapieablauf, Kostengenehmigung

Nach den 4 probatorischen Sitzungen entscheiden Sie mit Ihrer Therapeutin / Ihrem Therapeuten zusammen, ob ein Antrag für eine genehmigungspflichtige ambulante Psychotherapie gestellt werden soll. Wenn Sie bei uns eine ambulante Psychotherapie beginnen möchten und bei Ihnen eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt, schreibt Ihre Therapeutin / Ihr Therapeut einen Antrag an Ihre Krankenkasse, über den ein Gutachter anonym entscheidet. Seine Entscheidung teilt er Ihrer Krankenkasse mit, die dann die ambulante Psychotherapie genehmigt.

Je nach Schweregrad der Störung und Behandlungserfordernis können Anträge für eine Kurzzeittherapie (2 x 12 Behandlungsstunden) oder für eine Langzeittherapie (60 Behandlungsstunden) gestellt werden. Sobald die Genehmigung Ihrer Krankenkasse vorliegt, beginnt Ihre ambulante Psychotherapie.