Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss besteht aus acht Mitgliedern. Ihm gehören vier Vertreterinnen/Vertreter der Professorengruppe, ein Vertreter/ eine Vertreterin der Studierenden, zwei Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und –mitarbeiter und einem Vertreter der technisch-administrativen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Die Mitglieder der Professorengruppe sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und –mitarbeiter sollen ihre Lehrleistung überwiegend in dem Studiengang erbringen, für den der Prüfungsausschuss zuständig ist. Die studentischen Mitglieder müssen in einem Studiengang Psychologie immatrikuliert sein.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden nebst einer Stellvertreterin/einem Stellvertreter auf Vorschlag der jeweiligen Gruppen vom Fachbereichsrat gewählt. Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr, die der anderen Mitglieder zwei Jahre, Verlängerungen der Amtszeit sind zulässig.
Der Prüfungsausschuss wählt aus der Mitte der ihm angehörenden Professorinnen/Professoren oder ihrer Stellvertreterinnen/Stellvertreter eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden sowie eine stellvertretende Vorsitzende/einen stellvertretenden Vorsitzenden. Die bzw. der Vorsitzende führt die Geschäfte des Prüfungsausschusses. Sie/er lädt zu den Sitzungen des Prüfungsausschusses ein und führt bei allen Beratungen und Beschlussfassungen den Vorsitz. In der Regel soll in jedem Semester mindestens eine Sitzung des Prüfungsausschusses stattfinden. Eine Sitzung ist einzuberufen, wenn dies mindestens zwei Mitglieder des Prüfungsausschusses fordern.
Der Prüfungsausschuss tagt nicht öffentlich. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter unterliegen der Amtsverschwiegenheit.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, an den mündlichen Modulprüfungen als Zuhörerinnen und Zuhörer teilzunehmen und an den schriftlichen Modulprüfungen beizuwohnen sowie in schriftliche Modulprüfungsergebnisse einzusehen.
Der Prüfungsausschuss kann Anordnungen, Festsetzungen von Terminen und andere Entscheidungen unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen mit rechtlich verbindlicher Wirkung durch Aushang am Prüfungsamt oder andere geeignete Maßnahmen bekannt machen.
Aufgaben des Prüfungsausschusses
Der Prüfungsausschuss und das Prüfungsamt sind für die Organisation der Prüfungen zuständig. Sie achten auf die Einhaltung der Ordnung für den Studiengang. Der Prüfungsausschuss entscheidet in allen Prüfungsangelegenheiten, die nicht durch Ordnung oder Satzung einem anderen Organ oder Gremium oder der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses übertragen sind.
Dem Prüfungsausschuss obliegen in der Regel insbesondere folgende Aufgaben:
- Entscheidung über die Erfüllung der Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorprüfung
- Festlegung der Prüfungszeiträume und der Prüfungstermine für die Modulprüfungen
- Festlegung der Meldefristen für die Modulprüfungen
- Festlegung der Rücktrittsfristen
- Organisation der Anrechnung von außerhalb der jeweils geltenden Ordnung für den Studiengang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen
- Anregungen zur Reform des Studiums und der Prüfungen gegenüber dem Fachbereichsrat
Der Prüfungsausschuss berichtet jährlich dem Fachbereichsrat über die Entwicklung der Studienzeiten, die Nachfrage nach einzelnen Modulen, die Verteilung der Noten der Abschlussarbeitenarbeiten sowie die Verteilung der Modul- und Gesamtnoten und gibt Anregungen für eine Anpassung der Ordnung für den Studiengang.
Gemeinsamer Prüfungsausschuss Bachelor & Master Psychologie
Prüfungsausschussvorsitzender für den Bachelorstudiengang Psychologie:
Prof. Dr. Martin Schultze
Sprechzeiten: Nach Terminvereinbarung über das Prüfungsamt.
Prüfungsausschussvorsitzender für den Masterstudiengang Psychologie:
Prof. Dr. Andreas Frey
Sprechzeiten: Nach Terminvereinbarung über das Prüfungsamt.
Mitglieder des gemeinsamen Prüfungsausschusses | Stellvertreter/-in |
Gruppe der Professor*innen | Gruppenvertretung Professor*innen: |
Prof. Dr. Martin Schultze | Prof. Dr. Andreas Klein |
Prof. Dr. Andreas Frey | |
Prof. Dr. Sabine Windmann | |
Prof. Dr. Regina Vollmeyer | |
Gruppe der wiss. Mitarbeiter*innen | |
apl.-Prof. Dr. Stephan Bongard | Dr. Antonia Werner |
Dr. Sabine Fabriz | Sandro Wiesmann |
Gruppe der Studierenden | |
Jenny Oloff | Leila Zacharias |
Gruppe der admin.-techn. Mitarbeiter*innen | |
Silvia Weis | Jerina Ptak |
Prüfungsausschuss KliPPs
Prüfungsausschussvorsitzender für den Masterstudiengang KliPPs: Prof. Dr. Holger Horz
Sprechzeiten: Nach Terminvereinbarung über das Prüfungsamt.
Mitglieder des Prüfungsausschusses KliPPs |
Stellvertreter/-in |
Gruppe der Professor*innen | Gruppenvertretung Professor*innen: |
Prof. Dr. Martin Schultze | Prof. Dr. Sonja Rohrmann |
Prof. Dr. Ulrich Stangier | |
Prof. Dr. Yee Lee Shing | |
Gruppe der wiss. Mitarbeiter*innen | |
Dr. Regina Steil | Kai Nehler, MSc. |
Gruppe der Studierenden | |
Marvin Ten | Merit Stützer |
Gruppe der admin.-techn. Mitarbeiter*innen | |
Silvia Weis | Jerina Ptak |