Internationales
Aktuelle Informationen über UK Erasmus 23/24
Bedingt durch den Brexit ist die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs im Erasmus-Netzwerk beendet:
Ab dem Wintersemester 2023/24 hat das Vereinigte Königreich den Status eines nicht assoziierten Drittlandes (Partnerlandes), eine reguläre Erasmus-Kooperation ist dann nicht mehr möglich. Es sind jedoch Kooperationsbestrebungen außerhalb von Erasmus im Gange mit dem Ziel, sogenannte Erasmus Inter-Institutional Agreements (Erasmus IIAs) mit dem Vereinigten Königreich als Partnerland außerhalb des Netzwerks abzuschließen. Über diese Vereinbarung würden unsere Outgoing-Studierenden sogar weiterhin Erasmus-Förderung erhalten. Leider können wir Ihnen jetzt, in der Bewerbungsphase auf Auslandssemester im akademischen Jahr 23/24, noch keinen finalen Stand mitteilen.
Bisher hat das Institut für Psychologie Kooperationen mit der University of Glasgow und der University of East Anglia (Norwich) unterhalten. Wenn Sie sich für eine dieser Universitäten bewerben möchten, ist das also unter Vorbehalt möglich. Geben Sie auf jeden Fall bei den Universitäten auch eine Zweit- und Drittwahl an! Wir gehen davon aus, dass wir Ihnen bis zum Ende der Bewerbungsphase Anfang Februar genau werden sagen können, ob es einen neuen Kooperationsvertrag gibt und ob eine Förderung über Erasmus möglich ist oder nicht (in letzterem Fall entfallen nur die Studiengebühren; der Aufenthalt muss ansonsten selbst finanziert werden). Sollte es aber mit den Beschlüssen etwas länger dauern, entsteht für Sie theoretisch das Risiko, dass die Plätze bei Ihren Zweit- und Drittwahl-Universitäten in der Zwischenzeit an andere Bewerber*innen vergeben werden. Entscheiden Sie selbst!
Beachten Sie auch ggf. aktuelle Informationen auf der Seite des Global Office!
Stand Dezember 2022

Mit ERASMUS+ in Europa studieren!
Für immatrikulierte Studierende der Goethe-Universität, die hier mit Ziel Abschluss studieren, bietet sich im Rahmen bestehender ERASMUS-Austauschvereinbarungen mit europäischen Hochschulen die Möglichkeit, einen ein- bis zweisemestrigen Auslandsstudienaufenthalt zu absolvieren.
Allgemeine Voraussetzungen
- Inter-institutional Agreement mit passenden Austauschkonditionen
- Fachfremde Bewerbungen an fachverwanden FB/Instituten möglich, aber nachrangig zu behandeln
- Immatrikulation an der GU (mit Abschlussziel)
- Drittstaatler müssen sich selbständig vorab um Visumsangelegenheiten und besondere Regelungen bei Wiedereinreise kümmern!
- Mindestens ein abgeschlossenes Studienjahr bei Antritt des Auslandsaufenthaltes (Ausnahme: Master)
- Nominierung durch Programmbeauftragten (Prof. Dr. Regina Vollmeyer für den Fachbereich Psychologie
Wann gehe ich am besten ins Ausland?
- Für den Studiengang Psychologie Bachelor empfiehlt sich ein Auslandsaufenthalt im fünften Fachsemester
- An der Goethe Universität werden Module nur im Winter- oder Sommersemester angeboten, beachten Sie daher mögliche Verschiebungen durch das Auslandssemester (Achten Sie vor allem auch auf aufeinander aufbauende Module, wie z.B. PsyBsc17)
Bewerbungsverfahren
Wie funktioniert der Bewerbungsprozess für Studierende?
- Üblicher Link zur Online Bewerbung (http://www.uni-frankfurt.de/38440951/Online_Bewerbung)
- Studierende reichen folgende verpflichtende Bewerbungsunterlagen online im IO ein:
• Bewerbungsformular (online ausfüllbar, mit Unterschrift von Studierenden)
• Lebenslauf
• Motivationsschreiben (ca. eine halbe Seite, auch stichpunktartig möglich; inhaltlich soll Ihr Studienschwerpunkt im Ausland erkennbar sein)
• Academic Transcript bzw. QIS Ausdruck
• Sprachnachweis (gemäß Anforderungen der Gastuni)
• Immatrikulationsbescheinigung - Bitte keine zusätzliche Papierversion der Bewerbung
- Die aktuellen Bewerbungsfristen können Sie hier einsehen.
Die beliebtesten Gastländer
2018/2019 | 2017/2018 | 2016/2017 |
1. Frankreich | 1. Frankreich | 1. Frankreich |
2. Spanien | 2. Spanien | 2. Spanien |
3. Italien | 3. Großbritannien | 3. Großbritannien |
4. Großbritannien | 4. Italien | 4. Italien |
5. Portugal | 5. Potugal | 5. Portugal |
6. Schweden | 6. Österreich | 6. Schweden |