Erasmus+ Blended Intensive Programme (BIP)


Im Rahmen der Erasmus+ Programmgeneration (2021 - 2027) wurde die Förderlinie Blended Intensive Programmes (BIP) eingeführt. Diese ermöglicht Kurzzeitgruppenmobilitäten, die eine Kombination aus physischen und virtuellen Phasen beinhalten. Partnerhochschulen entwickeln gemeinsame Mobilitätscurricula und Aktivitäten, während die virtuelle Phase das gemeinsame Lernen unterstützt. Dies fördert internationale Zusammenarbeit, verbessert die Qualität der Lehre und stärkt die interkulturellen Fähigkeiten der Studierenden. Gleichzeitig bietet das BIP auch Studierenden, die keine Möglichkeit haben, einen Langzeitaufenthalt zu absolvieren, die Chance, wertvolle Auslandserfahrungen durch das Kurzzeitprogramm zu sammeln. Somit werden die Erasmus+ Aktivitäten inklusiver und zukunftsweisender.

  • Das BIP muss aus einer virtuellen und einer physischen Phase bestehen.
  • Die physische Mobilität muss mindestens 5, maximal 30 Tage lang sein. Die
    Teilnehmenden müssen in dieser Phase zur selben Zeit am selben Ort sein.
  • Die virtuelle Phase kann vor, während oder nach der physischen Phase stattfinden.
    Eine Kombination dieser Zeiträume ist auch möglich. Die Dauer der virtuellen Phase
    ist nicht festgelegt.
  • Es müssen mindestens drei Partnerhochschulen (einschließlich der Goethe-
    Universität) mit einer Erasmus Highe Education Charter (ECHE) aus drei
    verschiedenen Programmländern (EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein,
    Norwegen, Serbien, Türkei, Nordmazedonien) teilnehmen.
  • Die Teilnehmenden müssen mindesten 3 ECTS für die Veranstaltung erhalten.
  • Es müssen mindestens 10 mobile Teilnehmende anreisen und partizipieren.
    Innerhalb eines BIPs werden die Teilnehmenden, die an der aufnehmenden
    Hochschule verbleiben und ihren Standort bzw. das Land nicht wechseln, nicht als
    Teil der 15 mobilen Teilnehmenden gewertet.
  • Es muss ein mindestens ein Bilateral Agreements zwischen der empfangenden
    Hochschule bestehen. Ein Multilateral Agreement zwischen allen teilnehmenden
    Hochschulen ist auch möglich.
Die koordinierende Universität trägt die Hauptverantwortung für die Organisation, den Antragsprozess und die Verwaltung eines BIP und erhält dafür finanzielle Unterstützung in Form von OS-Mitteln (Organisationsmittel). In den meisten Fällen fungiert sie auch als Gastgeberuniversität.


Timeline eines BIP Antrags als koordinierende Hochschule:

Die Mittel zur Umsetzung eines BIPs müssen von der Erasmus+ Hochschulkoordination der Goethe Universität jährlich im Voraus beim DAAD beantragt werden, und zwar unter Beachtung der Antragsfristen, die auf EU-Ebene festgelegt sind. 
Die Fachbereiche sind dazu verpflichtet, ihre Anträge zur Durchführung von BIPs jeweils bis zum 15. Januar eines Jahres einzureichen. Die bewilligten Finanzmittel können dann im Zeitraum vom 1. Oktober desselben Jahres bis zum 30. September des folgenden Jahres für die Durchführung des beantragten Programms verwendet werden.


Fördermittel:

Die OS-Mittel belaufen sich auf einen Betrag zwischen 4.000 € und 8000€ in Abhängigkeit von der Teilnehmendenzahl (das Minimum von 10 Teilnehmenden darf nicht unterschritten werden). Eine Aufwandspauschale bleibt dem Global Office für administrative Zwecke reserviert, während der verbleibende Betrag dem jeweiligen Fachbereich zur Verfügung steht.
Die OS-Mittel können für verschiedene Zwecke im Rahmen der Programmvorbereitung,        -entwicklung, -durchführung und allgemeinen Verwaltung des BIPs eingesetzt werden. Darüber hinaus unterstützen diese Mittel das Programmmanagement und können beispielsweise für Personalkosten wie studentische Hilfskräfte, Lehrmaterialien, Druckkosten, Raumkosten, Öffentlichkeitsarbeit, Bewirtung (anteilig und unter Berücksichtigung der Hochschulrichtlinien für Bewirtung), Übersetzungen, Veranstaltungen usw. verwendet werden.

Es ist jedoch nicht gestattet, die OS-Mittel zur Finanzierung von Mobilitäten im Rahmen des BIP oder zur Erhöhung der individuellen finanziellen Unterstützung zu verwenden. Die mobilen Teilnehmer und Teilnehmerinnen werden von der jeweiligen entsendenden Hochschule durch Erasmus+ Mittel gefördert. Dies gilt sowohl für Studierende als auch für Hochschulpersonal, die an einem BIP teilnehmen wollen.

Bitte beachten Sie den Abschnitt Voraussetzung oben.


Verantwortungsbereiche:

Der Fachbereich trägt die Verantwortung für die inhaltliche und organisatorische Umsetzung des BIPs, einschließlich der Kommunikation mit Partnerhochschulen, der konkreten Planung von Lehrinhalten, der Organisation und Durchführung des virtuellen oder physischen Programmteils, der Verwaltung der dezentralen Fördermittel und der Erstellung von studienrelevanten Dokumenten.

Das Global Office kann als Beratungsinstanz zur Verfügung stehen und unterstützt bei der Verwaltung des BIPs, einschließlich der Bereitstellung der Fördermittel, der Erstellung von berichtsrelevanten Dokumenten sowie bei dem Abschluss oder Erweiterung von Kooperationsverträgen. Das Global Office ist auch für die Einreichung des Antrags beim DAAD verantwortlich.


Antrag zur Koordinierung eines BIPs:

Die Meldung an das Global Office muss bis zum 15. Januar eines jeden Jahres für das darauf folgende Hochschuljahr über das unten stehende Formular erfolgen

Ein BIP wird von einer Partneruniversität in einem europäischen Programmland koordiniert, während die Goethe Universität als Partneruniversität daran teilnimmt und mobile Studierende und Personal zum BIP entsendet. Die Teilnehmenden der GU erhalten von der Heimatuniversität einen Mobilitätszuschuss als Unterstützung für ihre Teilnahme am Programm.


Förderung für Teilnehmende Studierende:

Tag 1-14: 79€/Tag

Tag 15-30: 56€/Tag


Top Up Green Travel: einmalig 50€ + 1-4Reisetage

Top Up Fewer Opportunities: einmalig 100€ + Reisekostenpauschale* nach Distanz

(nicht akademisches Elternhaus oder Erwerbstätigkeit 450-800€) oder „Special Needs“ (chron. Erkrankung, GdB>20%, Alleinerziehend)



Förderung für Teilnehmende Lehrkräfte:

Teilnehmende Lehrende können eine Staff Mobility (STA) beantragen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Weitere Informationen finden Sie hier.


Checkliste für Fachbereiche - Entsendende Hochschule

  • Der Fachbereich muss sicherstellen, dass ein Erasmus Agreement mit der
    Empfangenden Hochschule besteht.
  • Der Fachbereich stimmt mit dem Global Office ab, ob und wie viele Studierende für
    ein BIP gefördert werden können durch ausfüllen des BIP Antragsformulars
    für entsendende Hochschulen.
  • Der Fachbereich bewirbt die Veranstaltung und wählt die Teilnehmenden aus.
  • Der Fachbereich meldet die Teilnehmenden bei der empfangenden Hochschule
  • Der Fachbereich meldet die Namen, Matrikelnummern und E-Mail-Adressen der
    Teilnehmenden an das Global Office. (mindestens 2 Monate vor Abreise)
  • Das Global Office schickt den Teilnehmenden eine E-Mail mit der Aufforderung, das
    Bewerbungsformular auszufüllen und allen weiteren Informationen zum
    Erasmus+ Bewerbungsprozess.
  • Der Fachbereich genehmigt die Learning Agreements der Studierenden
  • Alles, was Inhalte, Materialien, Ablauf, Reise und Unterkunft betrifft, muss vom
    Fachbereich mit der Gasthochschule und den Studierenden geplant und
    geklärt werden.


Anerkennung:

Den Studierenden müssen für die Teilnahme an einem BIP mindestens 3 ECTS an der Heimathochschule anerkannt werden. Die Abstimmung mit der Studienprogrammleitung ist daher erforderlich. Idealerweise sollte das BIP in das Curriculum der Teilnehmenden integriert sein, wobei die vergebenen ECTS im Rahmen des jeweiligen Studiums an der Goethe-Universität anerkannt werden müssen. Diese Anerkennung muss im Vorfeld mit den Erasmus-Programmbeauftragten und dem zuständigen Prüfungsamt des Fachbereichs abgesprochen und im Online Learning Agreement festgehalten werden.



Antrag auf Teilnahme an einem BIP:

Die Meldung an das Global Office muss bis zum 15. Januar eines jeden Jahres für das darauf folgende Hochschuljahr über das unten stehende Formular erfolgen.

  • Die Beteiligung von Studierenden an einem BIP setzt voraus, dass der zuständige Fachbereich der Goethe Universität gemeinsam mit den internationalen Partnern die Organisation des BIP übernimmt und die Präsenzphase im Ausland stattfindet. Der Fachbereich wählt die teilnehmenden Studierenden aus und meldet sie an das Global Office. In einzelnen Fällen können Studierende an einem BIP im Ausland teilnehmen, auch wenn die GU nicht an der Organisation der Veranstaltung beteiligt ist. In diesem Fall muss der Fachbereich jedoch die Teilnahme seiner Studierenden genehmigen und die Anrechnung der ECTS, die der Studierende für dieses BIP erhält, sicherstellen.
  • Welche Förderrate erhalten Studierende?

    Tag 1-14: 79€/Tag

    Tag 15-30: 56€/Tag


    Top Up Green Travel: einmalig 50€ + 1-4 Reisetage

    Top Up Fewer Opportunities: einmalig 100€ + Reisekostenpauschale* nach Distanz

    (nicht akademisches Elternhaus oder Erwerbstätigkeit 450-800€) oder „Special Needs“ (chron. Erkrankung, GdB>20%, Alleinerziehend)


    *Reisekostenpauschale


    EntfernungReisekostenzuschussinkl. Green Top Up
    von 10 bis 99 km23-
    von 100 bis 499 km180210
    von 500 bis 1999 km275320
    von 2000 bis 2999 km360410
  • Um die Zugänge zum Erasmus+ Programm chancengerechter zu gestalten und zukünftig mehr Studierende für das Programm zu gewinnen, erhalten die folgenden Zielgruppen eine finanzielle Zusatzförderung durch das Top up „geringere Chancen“:  

    • Teilnehmende aus einem nicht-akademischen Elternhaus
    • erwerbstätige Studierende
    • Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung 
    • Studierende, die ihren Auslandsaufenthalt mit Kind/ern durchführen,

    Dieser Zuschuss für Teilnehmende mit geringeren Chancen ist für Geförderte nur jeweils einmal anwendbar, auch wenn mehrere der Kriterien zum Erhalt der Förderung erfüllt sind. Die zu erfüllenden Kriterien sind im folgenden PDF zusammengefasst:

    • Es ist nicht gestattet, gleichzeitig an einem anderen Erasmus+ Programm teilzunehmen oder andere EU-Mittel parallel in Anspruch zu nehmen (z.B. Promos-Stipendium) 
    • Im Falle von Studierenden gilt: Die Teilnahme an einem BIP ist während des gesamten Studienzyklus nur einmal möglich.
    • Die Teilnahme an einem BIP wird auf das reguläre Erasmus+ Kontingent für Studierende angerechnet, wobei die maximale Dauer für Mobilitäten im Rahmen des Erasmus+ Programms zwölf Monate pro Studienzyklus beträgt.
  • Wenn Studierende an einem BIP teilnehmen, haben sie folgende Verpflichtungen zu erfüllen:

    • Registrierung in der Mobilitätsdatenbank des Global Office 
    • Abschluss eines Online Learning Agreements 
    • Abschluss eines Grant Agreements
    • Bei Aufenthalten im Ausland von mehr als 14 Tagen: Durchführung eines Sprachtests vor und nach dem Auslandsaufenthalt
    • Einholung einer Bestätigung über das Studium im Ausland (Confirmation of Period of Study)
    • Teilnahme an einer EU-Survey-Onlineumfrage nach Abschluss des Auslandsaufenthalts
    • Bereitstellung eines Transcript of Records, das die erbrachten Leistungen dokumentiert
    • Erstellung eines Erfahrungsberichts

    Die Studierenden erhalten detaillierte Informationen zu diesen Verpflichtungen nachdem Sie eine Zusage zur Teilnahme an einem BIP erhalten haben.

Kontakt

Goethe-Universität Frankfurt
Global Office
House of Labour
Eschersheimer Landstr. 155
60323 Frankfurt am Main

Frau Ronja Jaßmann, M.A.
HoL, Raum 321
Email: erasmus-bip@uni-frankfurt.de

Phone +49-(0)69-798-17247