Die Anerkennung von Leistungen, die an einer ausländischen
Universität erworben wurden, erfolgt individuell durch den/die
jeweilige/n Modulkoordinator/in. Legen Sie ihm/ihr hierzu das Transcript
sowie das ausgefüllte Anerkennungsformular (vom Prüfungsamt des FB05
anzufordern) zur Unterschrift vor. Ohne diese Unterlagen kann Ihre
Leistung nicht bescheinigt werden. Das Formular wird dann vom/von der
Modulkoordinator/in mit dem Prüfungsprotokoll zusammengefügt und an das
Prüfungsamt weitergeleitet. Weitere Informationen des Prüfungsamts
finden Sie hier.
- Quasi „Vorab-Anerkennung“ durch Unterschrift auf Learning Agreement
schwierig, deshalb werden genaue Kursbeschreibungen von Studierenden
angefordert.
- Anerkennungsverfahren muss transparent und (auch für DAAD) nachprüfbar sein!
- Lissabon-Konvention: grundsätzlich sollen alle im Ausland erbrachten
Leistungen anerkannt werden (Ausnahmen: Kurse wurde hier schon einmal
absolviert, anderes akadem. Leistungsniveau, fachspezifische besondere
Bedingungen).
- Beweispflicht bei Nichtanerkennung liegt bei der Heimathochschule
- Ausschlaggebend für die akademische Anerkennung sind die
Lernergebnisse, nicht der (zeitliche) Umfang der während des Aufenthalts
absolvierten Veranstaltungen.
- Liegen keine „wesentlichen Unterschiede“ zwischen den ausländischen
und einheimischen Qualifizierungen vor, sind diese anzuerkennen.
- Schauen Sie sich die Kursangebote Ihrer Partner genau an! Was wurde
in den letzten Jahren problemlos anerkannt, was eher nicht (siehe
Erfahrungsberichte)? Geben Sie dies gerne als Empfehlung an Ihre Outgoer
weiter!
- Bitte darauf achten, dass i.d.R. mind. 15-20 ECTS im Learning Agreement vorab ausgemacht werden (=qualitätssichernde Maßnahme!)
- ECTS Anzahl unter 15 muss in einem Extradokument (Anhang zu Learning
Agreement) begründet und vom Fach abgezeichnet werden. Gründe könnten
sein: vollständige Scheinfreiheit, Vorbereitung einer Abschlussarbeit,
Studium mit Kind, studiengangsspezifische Besonderheiten.