Häufig gestellte Fragen zu den Prüfungen im Bachelorstudiengang Psychologie und im Masterstudiengang Psychologie/KliPPs (FAQs)


FAQ

Studium und Prüfungen werden durch die Ordnung für den jeweiligen Studiengang geregelt. Die hier gesammelten Antworten zu häufig gestellten Fragen dienen der zusätzlichen Information der Studierenden.

Silvia Weis, Campus Westend • PEG 5.G108
Tel.: 069-798 35306
E-Mail: pruefamt@psych.uni-frankfurt.de
Jerina Ptak, Campus Westend • PEG 5.G109
Tel.: 069-798 35303
E-Mail: pruefamt@psych.uni-frankfurt.de
Postanschrift:
Goethe-Universität Frankfurt
Prüfungsamt Psychologie
Hauspostfach 61
Theodor-W.-Adorno-Platz 6
60323 Frankfurt am Main


Besucheranschrift:
Goethe-Universität Frankfurt
PEG: Prüfungsamt Psychologie
Theodor-W.-Adorno-Platz 6

60323 Frankfurt am Main

Öffnungszeiten Prüfungsamt: Mo 10-12, Di & Do 14-16 Uhr
zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen
Posteinwurf im PEG-Gebäude:
- Grüner Briefkasten beim Prüfungsamt
- Poststelle im EG, Hauspostfach 61 (nur mit Zugangsberechtigung)

Das Prüfungsamt wird von der Universitätsleitung eingesetzt und ist die geschäftsführende Stelle des Prüfungsausschusses. Es ist zuständig für alle Aufgaben im Zusammenhang mit Prüfungen. DasPrüfungsamt achtet auf die Einhaltung der Ordnung für den Studiengang und betreut Studierende und Prüfer in administrativen Angelegenheiten des Prüfungswesens.

Die Veranstaltungskoordination fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Prüfungsamtes. Bitte wenden Sie sich an

Dr. Judith Küppers, Campus Westend • PEG 5.G150
Tel.: 069-798 35375

Mail: kueppers@paed.psych.uni-frankfurt.de


Die Studienfachberatung für Studierende im Bachelorstudiengang und Masterstudiengang Psychologie ist Aufgabe von

Dr. Stephan Braun, Campus Westend • PEG 5.G111
Tel.: 069-798 35305

Mail: Braun@psych.uni-frankfurt.de


Die Vereinbarungen über englischsprachig erworbene CPs und alle in diesem Zusammenhang entstehenden Fragen und weiteren Umstände fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Prüfungsamtes. Informationen finden Sie auf der Homepage des Institutes für Psychologie:

English Language Credentials Bachelor

English LAnguage Credentials Master



Um an den Modulprüfungen teilnehmen zu dürfen, muss jeder Studierende einmalig zu Beginn des Studiums die Zulassung zur Bachelorprüfung/Masterprüfung beim Prüfungsamt beantragen. Die entsprechenden Fristen sowie das Antragsformular sind auf der Homepage des Prüfungsamts zu finden.

Das Merkblatt zu den Prüfungen muss jeder Studierende zur Kenntnis nehmen. Nur wer zugelassen ist, kann sich zu den einzelnen Modulprüfungen anmelden und darf teilnehmen.

Aufgrund der hohen Bewerberzahlen und der entsprechenden Anträge auf Anerkennung besteht für die Psychologie eine Sonderregelung. Die Bewerbung erfolgt stets zum nächsthöheren Semesterbzw. bei einem vorherigen artverwandten Studium anhand einer Selbsteinschätzung. Die Ausstellung auf Anerkennung erfolgt jedoch nur im Falle freier Studienplätze und nach Erhalt dieses Studienplatzes.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des SSC.:
https://www.uni-frankfurt.de/39398310/Anrechnung__Einstufung_und_Bewerbung___so_geht_es

Der Umfang der Anerkennungen richtet sich nach den Fachsemestern, für die eine Studierende oder ein Studierender immatrikuliert worden ist, pro Fachsemester 30 CPs. Im Bachelorstudiengang erfolgt die Immatrikulation höchstens zum 5. Fachsemester, also max. 150 CP, im Masterstudiengang höchstens zum 3. Fachsemester also max. 90 CP.


BachelorMaster
1. Fachsemester max. 30 CP max. 30 CP                                    
2. Fachsemestermax. 60 CP max. 60 CP
3. Fachsemestermax. 90 CP
max. 90 CP
4. Fachsemestermax. 120 CP ---
5. Fachsemestermax. 150 CP ---


Die Anerkennung wird von den jeweiligen Modulkoordinatoren vorgenommen. Ein entsprechendes Formular wird vom Prüfungsamt ausgehändigt. Für jedes Modul muss das Formular separat ausgefüllt werden. Bitte reichen Sie neben den genehmigten Anerkennungen folgende Unterlagen ein:

- Beglaubigte Leistungsübersicht
- Unbedenklichkeitserklärung der ehemaligen Universität
- Zulassungsantrag, falls noch nicht geschehen

Die Anerkennungen, die im Rahmen eines Auslandsaufenthalts parallel zum Psychologiestudium absolviert werden, bleiben davon unberührt.


Für jede Modulprüfung muss der Studierende sich online anmelden. Die Prüfungsanmeldung geschieht über QIS/LSF (Selbstbedienungs- und Informationssystem der Universität). Die entsprechenden Fristen sind auf der Homepage des Prüfungsamts zu finden. Das Ablegen von Prüfungen ohne Anmeldung ist ein Rechtsverstoß und wird entsprechend geahndet.

Ohne Anmeldung darf keine Prüfung abgelegt werden.

Eine Abmeldung (über QIS/LSF) ist online innerhalb der veröffentlichen Fristen ohne Angabe von Gründen möglich. Danach erfolgt die Prüfungsabmeldung schriftlich beim Prüfungsamt mit Angabe triftiger Gründe (Härtefall). Der dann für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachte triftige Grund muss dem Prüfungsamt unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden.

Die Prüfungszeiträume für mündliche Prüfungen und Klausurarbeiten Bachelor- und Masterstudiengang sind in der Regel die ersten beiden und die letzten beiden Wochen der vorlesungsfreien Zeit. Im Wintersemester Mitte Februar (Termin 01) und Ende März/Anfang April (Termin 02), im Sommersemester Mitte Juli (Termin 01) und Anfang Oktober (Termin 02).

Die Prüfungspläne mit allen Prüfungen werden frühzeitig, spätestens aber 4 Wochen vor der Prüfungsperiode bekannt gegeben (Aushang sowie Homepage des Prüfungsamts).

Die Bearbeitungsdauer von ohne Aufsicht angefertigten schriftlichen Prüfungsleistungen (Haus- und Projektarbeiten) wird vom Prüfer festgelegt. Sie sollte bei Hausarbeiten zwei und längstens 4 Wochen, bei Projetarbeiten ca. zwei Wochen betragen.

Senatsbeschluss vom 25.02.2015:
„Im Krankheitsfall ist unverzüglich, jedenfalls innerhalb von drei Werktagen [Samstag ist ein Werktag], ein ärztliches Attest und eine Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit durch den Hausarzt / Facharzt vorzulegen, aus der hervorgeht, welche Art von Prüfung, (schriftliche Prüfung, mündliche Prüfung, länger andauernde Prüfungen, andere Prüfungsformen) aus medizinischer Sicht die Prüfungsunfähigkeit für den betreffenden Prüfungstermin besteht. Die oder der Vorsitzende des
Prüfungsausschusses entscheidet auf der Grundlage des in Anlage 11 der Rahmenordnung beigefügten Formulars über die Prüfungsunfähigkeit. Bei begründeten Zweifeln ist zusätzlich ein amtsärztliches Attest vorzulegen.“

Das Formblatt für das ärztliche Attest erhalten Sie auf der Homepage des Prüfungsamts. Prüfungsrechtlich wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber von einer Prüfungsunfähigkeit unterschieden, daher darf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht anerkannt werden.
Bei einer Erkrankung, die eine stationäre Behandlung erfordert, ist zur Entschuldigung eine Bescheinigung der Klinik ausreichend.

Ein Nachholen der Prüfung ist zum nächsten Prüfungstermin möglich. Hierzu ist eine erneute Anmeldung notwendig.
Bei einer langwierigen Erkrankung kann ein Urlaubssemester beim Studierendensekretariat beantragt werden. Nähere Informationen erhalten Sie dort.

Was?
Behinderungen (auch temporäre), die den Nachweis der vorhandenen Befähigung erschweren (z.B. Sehstörungen, Behinderungen beim Schreiben), und die in der Prüfung sowie in dem angestrebten Beruf durch Hilfsmittel ausgeglichen werden können. Nur Behinderungen, die außerhalb der durch die jeweilige Prüfung zu ermittelnden Fähigkeiten liegen und das Prüfungsergebnis negativ beeinflussen. Demgegenüber müssen konstitutionelle oder sonst auf unabsehbare Zeit andauernde Leiden (Dauerleiden) sowie in der Persönlichkeit des Prüflings verwurzelte Anlagen und Besonderheiten – soweit sich diese wiederum auf die durch die Prüfung festzustellende Leistungsfähigkeit beziehen – außer Betracht bleiben. (https://www.psychologie.uni-frankfurt.de/165369691/hinweise-aerztliches-attest_endversion.pdf)

Wann?
Einreichungsfrist jeweils im Wintersemester bis 01.12., Sommersemester jeweils bis 01.06.
Eingereichte Anträge nach diesem Termin werden im folgenden Semester geprüft.

Wo?
Prüfungsamt Psychologie

Wie?
Als informellen Brief und ärztlichen Nachweis (im Original)
(das Formular „Antrag auf Nachteilsausgleich“ wird nicht akzeptiert)


Aktuelle unvorhersehbare Ereignisse, siehe Nachteilsausgleich

Ohne Aufsicht angefertigte schriftliche Arbeiten (sowohl Studienleistungen als auch Prüfungsleistungen) sind von der/dem Studierenden nach den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis anzufertigen. Der Studierende hat bei der Abgabe der Arbeit schriftlich zu versichern, dass sie selbständig
verfasst und alle benutzten Quellen und Hilfsmittel angegeben wurden. Ferner ist zu erklären, dass die Arbeit noch nicht in einem anderen Studiengang als Studien- oder Prüfungsleistung eingereicht wurde. Die Erklärung ist in der schriftlichen Arbeit fest eingebunden.


Eigenständigkeitserklärung (Muster):

Ich versichere hiermit, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Quellen und Hilfsmittel verfasst habe. Wörtlich übernommene Sätze oder Satzteile sind als Zitat belegt, andere Anlehnungen, hinsichtlich Aussage und Umfang, unter Quellenangabe kenntlich gemacht. Die Aufgabenstellung habe ich alleine und ohne Besprechung mit anderen bearbeitet.
Die Arbeit hat in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegen und ist nichtveröffentlicht. Sie wurde nicht, auch nicht auszugsweise, für eine andere Prüfungs- oder Studienleistung verwendet.

Ort, Datum: …………………..……. Unterschrift: ……………………………………..……


Prüfungsergebnisse können in der elektronischen Prüfungsverwaltung QIS/LSF online eingesehen
werden.

In der elektronischen Studien- und Prüfungsverwaltung (QIS/LSF) erstellen sich die Studierenden unter der Funktion „Prüfungsverwaltung“ – „Prüfungsbescheinigungen“ – „Kontoauszüge“ ihre Bescheinigung über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen (PDF) selbst. Das Dokument ist mit einer Signatur versehen und daher ohne Unterschrift gültig. Ebenso ist auch ein Nachweis der angemeldeten Prüfungen möglich und dient als Beweis für die Anmeldung zur Prüfung gegenüber dem Prüfer.

Nicht bestandene Prüfungen können höchstens zweimal wiederholt werden. Hierfür ist eine erneute Anmeldung notwendig. Bachelorarbeit und Masterarbeit können nur einmal wiederholt werden.

Im Verlauf des Studiums leisten die Studierenden ein selbst gewähltes zwölfwöchiges (450 Stunden) ganztägiges berufsbezogenes Praktikum bzw. zwei sechswöchige (2*225 Stunden). Sofern das berufsbezogene Praktikum in Teilzeit oder auch studienbegleitend durchgeführt wird, verlängert sich der Zeitraum entsprechend.
Die Eignung der Stellen für das Berufspraktikum ist an die Bedingung geknüpft, dass in der betreffenden Institution ein/e Diplom/B.Sc./M.Sc.-Psychologe/in oder ein/e Psychologe/in tätig ist, die/der die praktisch-psychologische Tätigkeit beaufsichtigt. Aus der Bescheinigung muss die Betreuung durch eine/n Psychologen/in hervorgehen. Über die endgültige Anerkennung entscheidet der Modulkoordinator. Eines der sechswöchigen Praktika kann in einer Forschungseinrichtung (z.B. Universitäten, DIPF ,SFI) abgeleistet werden.

Universitätskliniken und Akademische Lehrkrankenhäuser gelten nicht als Forschungseinrichtung, ebenso diese Einrichtungen an der Goethe-Uni:

- Arbeitsstelle für Diagnostik und Evaluation (ADE)
- Beratungsstelle MainKind
- Interdisziplinäres Kolleg Hochschuldidaktik (IKH)
- mathekind.Frankfurt
- Verhaltenstherapie-Ambulanz (VT)

Die berufspraktische Tätigkeit kann im Ausland absolviert werden. Bezüglich der Eignung gelten die gleichen Voraussetzungen. Die Bescheinigung muss in englischer oder deutscher Sprache verfasst sein. Bescheinigungen müssen im Original vorgelegt werden. Modulkoordinator/in für das Pflichtmodul Berufsbezogenes Praktikum ist der/die Prüfungsausschuss-Vorsitzende.

Kernbestandteile der Bescheinigung über die berufspraktische Tätigkeit:

- Verwendung von offiziellem Briefpapier der Einrichtung
- Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Matrikelnummer der Praktikantin/ des Praktikanten
- Zeitraum, absolut geleistete Stunden, betreuender Psychologe

 Kernbestandteile des Praktikumsberichtes:

- Als Einleitung die Formalien nennen (wer – wo – wann – was)
- Beschreibung von Aufgabenbereich und Arbeitsweise der betreffenden Einrichtung
- Beschreibung der eigenen Tätigkeit
- Evaluation: Diskussion der Relevanz des bisherigen Studiums für die Tätigkeit.
- Der Bericht soll mindestens vier Seiten bei jedem sechswöchigem und mindestens 8 Seiten bei einem zwölfwöchigen Praktikum umfassen.
- Formal soll er entsprechend der Manuskriptrichtlinien der DGPs angefertigt werden.
- Datum und Unterschrift


Für Masterstudierende nach der Ordnung von 2013 gilt abweichend/ergänzend:

- Die berufspraktische Tätigkeit kann über 12 Wochen in einer Forschungseinrichtung erbracht werden.

Für Bachelorstudierende nach der Ordnung von 2020 gilt abweichend/ergänzend:

Im Rahmen der Vertiefung Psychotherapie werden ein 4-wöchiges Orientierungspraktikum und ein 6-wöchiges Berufspraktikum gefordert. Die insgesamt 390 Stunden umfassenden Teilpraktika sollen unter Anleitung einer Diplom/B.Sc./M.Sc.-Psychologin bzw. eines Diplom/B.Sc.-/M.Sc.-Psychologen oder einer Psychologin bzw. eines Psychologen mit vergleichbarer Qualifikation in einer geeigneten Einrichtung stattfinden. Es werden für jedes Teilpraktikum ein Praktikumsbericht gefordert.
Zwei Praktikumsberichte (2*750 Worte) müssen verfasst werden. Voraussetzung für den Beginn des Praktikums sind das Erreichen von 60 CPs im Studium.

Im Rahmen der Vertiefung Pädagogische Psychologie sowie Arbeits- und Organisationspsychologie werden ein zehnwöchiges, ganztägiges berufsbezogenes Praktikum (390 Stunden) bzw. zwei Teilpraktika, welche addiert mindestens denselben Stundenumfang aufweisen (unter Anleitung einer Diplom/B.Sc./M.Sc.-Psychologin bzw. eines Diplom/B.Sc.-/M.Sc.-Psychologen oder einer Psychologin bzw. eines Psychologen mit vergleichbarer Qualifikation in einer geeigneten Einrichtung (TN). Ein Praktikumsbericht (1500 Worte) oder zwei Praktikumsberichte (2*750 Worte) müssen verfasst werden. An den Beginn des Praktikums sind keine Voraussetzungen geknüpft.

Für Bachelorstudierende nach Studienordnung 2020 ist kein Nichtpsychologisches Nebenfach vorgesehen.

Für Bachelorstudierende nach der Ordnung von 2014:
Auf der Homepage des Instituts für Psychologie finden Sie aktuelle Informationen und Hinweise auf Fachbereiche, mit denen Kooperationen bestehen. Sie können aber auch andere Fächer wählen. Sie müssen Leistungen im Umfang von insgesamt 8 Kreditpunkten (CP) erbringen. Eine Prüfungsleistung ist nicht erforderlich, Studienleistungen sind zwingend notwendig. Die Note/n, sofern vorhanden, gehen nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein. Sie können entscheiden, ob die Note/n im Zeugnis stehen soll/en. Der Nachweis über die erbrachte Leistung für das Nichtpsychologische Nebenfach ist beim Prüfungsamt Psychologie im Original einzureichen und wird dort verbucht.


Für Masterstudierende:
Auf der Homepage des Instituts für Psychologie finden Sie aktuelle Informationen und Hinweise auf Fachbereiche, mit denen Kooperationen bestehen. Sie können aber auch andere Fächer nach wählen.Sie müssen Leistungen im Umfang von insgesamt 8 Kreditpunkten (CP) erbringen sowie zwingend eine Note nachweisen. Die Note geht in die Berechnung der Gesamtnote ein. Nur ein Wahlpflichtmodul (MSc 3E) darf aus nichtpsychologischen Fächern kommen. Der Nachweis über die erbrachte Leistung für das Nichtpsychologische Nebenfach ist beim Prüfungsamt Psychologie im Original einzureichen und wird dort in Ihrem Prüfungskonto eingetragen.


Bachelorarbeiten werden von allen Arbeitsbereichen der Psychologie vergeben und angeleitet. Informieren Sie sich direkt in den Abteilungen, auf deren Homepage aber auch bei der Studienfachberatung. Parallel zur Vorbereitung und Anfertigung der Bachelorarbeit wird das Modul PsyBSc22a: Propädeutikum absolviert.

Formal soll sie entsprechend der Manuskriptrichtlinien der DGPs angefertigt werden. Die Bearbeitungszeit von 9 Wochen (Ordnung von 2011: 12 Wochen) rechnet sich ab dem Ausgabedatum, dass der Betreuer festlegt. Offiziell angemeldet ist die Arbeit, wenn das Formblatt für die Anmeldung der Arbeit beim Prüfungsamt eingereicht wurde und von dem/der Prüfungsausschussvorsitzenden genehmigt ist. Die Arbeit ist fristgemäß in drei gedruckten, gebundenen Exemplaren im Prüfungsamt abzugeben. Die Eigenständigkeitserklärung, im Original unterschrieben, muss in allen drei Exemplaren mit eingebunden sein.

Auf Wunsch des Betreuers sollte eine digitale Kopie des Textes auf geeignetem elektronischem Datenträger mit abgegeben werden. Außerdem soll entweder auf dem Datenträger eine Datei mit den in die Auswertung eingehenden Variablen enthalten sein (bei Verhaltensstudien und Befragungen i.d.R. auch die Rohdaten und die Syntax der Verrechnung) oder es soll eine schriftliche Erklärung eines/r Gutachters/in abgegeben werden, dass er/sie über die Daten verfügt. Für die Begutachtung ist ein Zeitraum von maximal 6 Wochen festgelegt.

Masterarbeiten werden von allen Arbeitsbereichen der Psychologie vergeben und angeleitet. Informieren Sie sich direkt in den Abteilungen, auf deren Homepage, aber auch bei der Studienfachberatung. Parallel zur Vorbereitung und Anfertigung der Masterarbeit wird das Modul PsyMSc7: Kolloquium absolviert.

Formal soll sie entsprechend der Manuskriptrichtlinien der DGPs angefertigt werden. Die Bearbeitungszeit von 6 Monaten rechnet sich ab dem Ausgabedatum, dass der Betreuer festlegt. Offiziell angemeldet ist die Arbeit, wenn das Formblatt für die Anmeldung der Arbeit beim Prüfungsamt eingereicht wurde und von dem/der Prüfungsausschussvorsitzenden genehmigt ist. Die Arbeit ist fristgemäß in drei gedruckten, gebundenen Exemplaren im Prüfungsamt abzugeben. Die Eigenständigkeitserklärung, im Original unterschrieben, muss in allen drei Exemplaren mit eingebunden sein.


Auf Wunsch des Betreuers sollte eine digitale Kopie des Textes auf geeignetem elektronischem Datenträger mit abgegeben werden. Außerdem soll entweder auf dem Datenträger eine Datei mit den in die Auswertung eingehenden Variablen enthalten sein (bei Verhaltensstudien und Befragungen i.d.R. auch die Rohdaten und die Syntax der Verrechnung) oder es soll eine schriftliche Erklärung eines/r Gutachters/in abgegeben werden, dass er/sie über die Daten verfügt. Für die Begutachtung ist ein Zeitraum von maximal 6 Wochen festgelegt.


Über die bestandene Bachelorprüfung/Masterprüfung stellt das Prüfungsamt innerhalb von vier Wochen die Abschlussdokumente aus. Die Absolventen werden per Mail benachrichtigt, wenn die Dokumente zur Abholung bereitliegen. Sie müssen sie persönlich abholen.

Sofern Sie nicht selbst kommen können, kann eine Person Ihres Vertrauens mit Vollmacht die Dokumente in Ihrem Namen Abholen. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können. Neben der Vollmacht ist eine Ausweiskopie des Vollmachtgebers beizufügen.