Ambulanz für Opfer von Gewalttaten

Soforthilfe nach dem Opferentschädigungsgesetz

Wer in Deutschland einen gesundheitlichen Schaden durch eine Gewalttat erlitten hat, kann Versorgungsleistungen im Sin­ne des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) erhalten. Dazu zählen beispielsweise Heil- und Krankenbehandlungen oder Rentenleistungen.

Eine Gewalttat in diesem Sinne ist ein vorsätzlicher, rechtswid­riger tätlicher Angriff sowie ab dem 01. Januar 2024 an auch eine schwerwiegende psychische Gewalttat gegen eine Person und kann zum Beispiel

  • eine vorsätzliche Körperverletzung
  • eine Vergewaltigung und sexueller Missbrauch
  • ein Schaden durch Vergiftung und Brandstiftung
  • Nachstellung (Stalking)
  • Geiselnahme
  • Menschenhandel
  • Räuberische Erpressung oder
  • ein Tötungsdelikt

Auch Personen mit Schockschäden, etwa Menschen, die durch das Miterleben einer Tat oder das Auffinden des Opfers eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, haben Anspruch auf die Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz.

Zudem können die Hinterbliebenen, also der/die Ehe­partner*in, die Eltern oder Kinder einen Anspruch auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz haben. Aber auch solche, die bei der rechtmäßigen Abwehr einer Gewalttat gesundheitlich geschä­digt worden sind.

Bei rein psychischen Gewalttaten, die vor dem 01. Januar 2024 verübt wurden, ist keine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz möglich, da dieser Tatbestand erst diesem Zeitpunkt im Sozialen Entschädigungsrecht aufgenommen wurde.

OEG-Trauma-Netzwerk für Opferbetreuung und Opfersoforthilfe Hessen

Nicht selten kommt es vor, dass Menschen in Folge eines schä­digenden Ereignisses unter einem psychischen Trauma leiden. Studien haben gezeigt, dass eine zeitnahe Behandlung dieses Traumas eine weitaus größere Möglichkeit bietet, durch fach­kompetentes therapeutisches Eingreifen, eine dauerhafte Fes­tigung der psychischen Folgen des schädigenden Ereignisses zu verhindern.

Das Regierungspräsidium Gießen hat daher ein Konzept ent­wickelt mit dem eben gerade diese zeitnahe Versorgung von traumatisierten Gewaltopfern gewährleistet werden soll. Durch die Zusammenarbeit mit verschiedenen Kliniken für erwachse­ne Menschen, aber auch für Kinder und Jugendliche, kann Op­fern von Gewalttaten zukünftig schnell und kompetent geholfen werden.

Eine Anlaufstelle des OEG-Trauma-Netzwerks ist an die Verhaltenstherapie-Ambulanz und die Trauma-Ambulanz des Zentrums für Psychotherapie der Goethe-Universität Frankfurt angegliedert. Hier können sich volljährige Betroffene für die Inanspruchnahme der Soforthilfe nach dem Opferentschädigungsgesetz melden.

Zur Kontaktaufnahme können sich Betroffene in unserer telefonischen Sprechstunde (Mo, Di., Do. und Fr.: 10.00 - 13.00 Uhr; Mi:  11.00 - 13.00 Uhr) unter der Nummer 069 - 798 25102 melden, bitte beziehen Sie sich hierbei deutlich auf das Angebot des OEG-Trauma Netzwerks.

Leistungsspektrum


Das Leistungsspektrum umfasst die Inanspruchnahme von fünf therapeutischen Sitzungen bei einer Fachklinik oder einer Einrichtung des Netzwerkes und kann im Einzelfall auf maximal 15 Sitzungen ausgedehnt wer­den.
Antragstellung


Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) können in Hessen bei dem jeweils zuständigen Hessischen Amt für Versorgung und Soziales (HAVS) oder im Rahmen des OEG-Trauma-Netzwerkes auch direkt bei einer der Fachkliniken oder Einrichtungen beantragt werden.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich auch direkt an eine/n der Ansprechpartner/innen bei den Hessi­schen Ämtern für Versorgung und Soziales wenden.

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt
Walter-Möller-Platz 1, 60439 Frankfurt
Telefon: 069 1567-1, Fax: 069 1567-234

Grundlegende Informationen zur Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz finden Sie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen (https://rp-giessen.hessen.de/).