Ambulanz für Opfer von Gewalttaten
Soforthilfe nach dem Opferentschädigungsgesetz
Wer in Deutschland einen gesundheitlichen Schaden durch eine Gewalttat erlitten hat, kann Versorgungsleistungen im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) erhalten. Dazu zählen beispielsweise Heil- und Krankenbehandlungen oder Rentenleistungen.
Eine Gewalttat in diesem Sinne ist ein vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff gegen eine Person und kann zum Beispiel
- eine vorsätzliche Körperverletzung
- eine Vergewaltigung und sexueller Missbrauch (auch von Kindern)
- ein Schaden durch Vergiftung und Brandstiftung oder
- ein Tötungsdelikt
sein.
Anspruchsberechtigt sind unter anderem nicht nur der Geschädigte selbst, sondern auch die Hinterbliebenen, also der Ehepartner, die Eltern oder Kinder. Aber auch solche, die bei der rechtmäßigen Abwehr einer Gewalttat gesundheitlich geschädigt worden sind.
OEG-Trauma-Netzwerk für Opferbetreuung und Opfersoforthilfe Hessen
Nicht selten kommt es vor, dass Menschen in Folge eines schädigenden Ereignisses unter einem psychischen Trauma leiden. Studien haben gezeigt, dass eine zeitnahe Behandlung dieses Traumas eine weitaus größere Möglichkeit bietet, durch fachkompetentes therapeutisches Eingreifen, eine dauerhafte Festigung der psychischen Folgen des schädigenden Ereignisses zu verhindern.
Das Regierungspräsidium Gießen hat daher ein Konzept entwickelt mit dem eben gerade diese zeitnahe Versorgung von traumatisierten Gewaltopfern gewährleistet werden soll. Durch die Zusammenarbeit mit verschiedenen Kliniken für erwachsene Menschen, aber auch für Kinder und Jugendliche, kann Opfern von Gewalttaten zukünftig schnell und kompetent geholfen werden.
Eine Anlaufstelle des OEG-Trauma-Netzwerks ist an die Verhaltenstherapie-Ambulanz und die Trauma-Ambulanz des Zentrums für Psychotherapie der Goethe-Universität Frankfurt angegliedert. Hier können sich volljährige Betroffene für die Inanspruchnahme der Soforthilfe nach dem Opferentschädigungsgesetz melden
Leistungsspektrum
Das Leistungsspektrum umfasst die Inanspruchnahme von fünf therapeutischen Sitzungen bei einer Fachklinik oder einer Einrichtung des Netzwerkes und kann im Einzelfall auf maximal 15 Sitzungen ausgedehnt werden. Die ihnen hierdurch entstandenen Fahrtkosten werden auf Antrag im Rahmen des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) seitens des HAVS erstattet werden.
Antragstellung
Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) können in Hessen bei dem jeweils zuständigen Hessischen Amt für Versorgung und Sozial (HAVS) oder im Rahmen des OEG-Trauma-Netzwerkes auch direkt bei einer der aufgeführten Fachkliniken oder Einrichtungen beantragt werden.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich auch direkt an eine/n der Ansprechpartner/innen bei den Hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales wenden.
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel
Frankfurter Straße 84 A, 34121 Kassel
Telefon: 0561 2099-0, Fax: 0561 2099-240
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen
Südanlage 14 A, 35390 Gießen
Telefon: 0641 7936-0, Fax: 0641 7936-117
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda
Washingtonallee 2, 36041 Fulda
Telefon: 0661 6207-0, Fax: 0661 6207-325
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt
Walter-Möller-Platz 1, 60439 Frankfurt
Telefon: 069 1567-1, Fax: 069 1567-234
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Darmstadt
Schottener Weg 3, 64289 Darmstadt
Telefon: 06151 738-0, Fax: 06151 738-133
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden
Mainzer Straße 35, 65185 Wiesbaden
Telefon: 0611 7157-0, Fax: 0611 7157-4177