Unterrichtssprache: |
Deutsch |
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Studienbeginn: |
nur Wintersemester |
Bewerbungsfrist: |
siehe Termine und Fristen |
Zulassungsmodus: |
beschränkt |
Man kann sich vom 1. Juni bis zum 15. Juli bewerben.
Man bewirbt sich über das Online-Portal uni-assist.
Die Bewerbungsseite mit allen Informationen finden Sie unter: https://www.uni-frankfurt.de/35791838. Ganz unten auf der Seite finden Sie den Link zum
Bewerbungsportal.
Das Bewerbungsprocedere sollte selbsterklärend sein. Es ist
ausreichend, wenn innerhalb der Bewerbung nur die Pflichtfragen
ausgefüllt und die
verpflichtend benötigten Unterlagen hochgeladen werden.
Man braucht zum Bewerbungszeitpunkt ein Transcript of Records mit mindestens 144 CP aus abgeschlossenen Modulen (Hinweis: vor Abschluss des Bachelors heißt das Dokument im System „Leistungsübersicht“). Das Transcript muss nicht beglaubigt werden.
Darüber hinaus muss nachgewiesen werden, dass man die Voraussetzungen für diesen Studiengang nach der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und
Psychotherapeuten erfüllt – entweder durch einen Vermerk im ToR oder durch die Bescheinigung, die Sie auf der uni-assist Bewerbungsplattform herunterladen und von
Ihrer aktuellen Hochschule ausfüllen und unterschreiben lassen müssen.
Es wird auch nach einem Englischnachweis gefragt. Hier können Sie am einfachsten Ihr Abiturzeugnis (muss nicht beglaubigt sein) hochladen. Sollte das ein Problem darstellen, laden Sie an dieser Stelle einfach noch einmal Ihr Transcript of Records hoch (dieses zeigt auch, dass Sie ausreichend Englisch beherrschen).
Nein, es reichen tatsächlich die Pflichtfragen aus.
Nein, es wird Ihnen immer die Möglichkeit gegeben, einen Fehler zu korrigieren. Wir sind sehr daran interessiert, dass jede:r von Ihnen, die/der sich bewerben will, dies auch erfolgreich tun kann und nicht wegen einer Formalität scheitert. Sollte in Ihrem Verfahren irgendein Problem auftauchen, wenden Sie sich an den Studienfachberater Dr. Stephan Braun (braun@psych.uni-frankfurt.de).
Der Abschluss des kompletten Bachelors muss spätestens zum Ende des ersten Mastersemesters im Studierendensekretariat nachgewiesen werden. Bitte stellen Sie
sicher, diese Frist unter keinen Umständen zu verpassen!
Hier finden sie die relevanten Auswahlregelungen: https://www.uni-frankfurt.de/172327625/%C3%84nderung_Auswahlsatzung_III_2025_05_14.pdf
Da sich die Auswahlregelungen in diesem Jahr deutlich geändert haben, gibt es aktuell leider keine aussagekräftigen NC-Werte für unser Verfahren
Neben der Note und bestimmten Leistungen im Bachelor, werden auch Hilfskrafttätigkeit (mindestens 20 Stunden über mindestens 12 Monate) sowie Mitarbeit in der
akademischen Selbstverwaltung (Mitgliedschaft in offiziellen Universitätsgremien über mindestens zwei Semester, z.B. im Fachbereichsrat) mit kleinen Boni (jeweils 3 Punkte) im Auswahlverfahren honoriert.
Ein Nachweis von individuellen Auszeichnungen im Rahmen des Bachelorstudiums, wie bspw. der Aufnahme in ein Stipendienprogramm, der Dean's List o.ä., werden mit einem Bonus von 7 Punkten im Auswahlverfahren honoriert.
Außerdem kann eine einschlägige außeruniversitäre berufspraktische Tätigkeit honoriert werden:
- Für eine nachgewiesene einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung, die mind. drei Jahre umfasst hat, werden 6 Punkte vergeben.
- Für einen nachgewiesenen Freiwilligendienst im Umfang von mindestens 11 vollendeten Monaten werden 2 Punkte vergeben.
- Für ein einschlägiges Praktikum, das in Vollzeit (mind. 35 Stunden/Woche) und über mind. 6 Monate in einer Einrichtung im Gesundheitswesen absolviert wurde (muss bis zum 01.01.2025 begonnen worden sein), werden 3 Punkte vergeben.
Eine Auflistung über mögliche anzuerkennende Tätigkeiten finden Sie im Bewerbungsportal.
Hier benötigen Sie eine Bescheinigung der Instituts- oder Fachbereichsleitung (z. B. Dekan:in oder Studiendekan:in) über die Mitgliedschaft in einem entsprechenden Gremium.