Bewerbung Master Klinische Psychologie und Psychotherapie


Modulhandbuch

Studiengang:

Klinische Psychologie und Psychotherapie

Abschluss:

Master

HF/NF:

Hauptfach ohne Nebenfach

Regelstudienzeit:

4 Semester

Unterrichtssprache:

Deutsch

Studienbeginn:

nur Wintersemester

Bewerbungsfrist:

siehe Termine und Fristen

Zulassungsmodus:

beschränkt


Weitere Informationen zum Bewerbungs- & Auswahlverfahren:




FAQs zur Bewerbung für den Masterstudiengang Klinische Psycholgie und Psychotherapie


Man kann sich vom 1. Juni bis zum 15. Juli bewerben.


Man bewirbt sich über das Online-Portal uni-assist.
Die Bewerbungsseite mit allen Informationen finden Sie unter: https://www.uni-frankfurt.de/35791838. Ganz unten auf der Seite finden Sie den Link zum
Bewerbungsportal. Das Bewerbungsprocedere sollte selbsterklärend sein. Es ist ausreichend, wenn innerhalb der Bewerbung nur die Pflichtfragen ausgefüllt und die
verpflichtend benötigten Unterlagen hochgeladen werden.


Man braucht zum Bewerbungszeitpunkt ein Transcript of Records mit mindestens 144 CP aus abgeschlossenen Modulen (Hinweis: vor Abschluss des Bachelors heißt das Dokument im System „Leistungsübersicht“). Das Transcript muss nicht beglaubigt werden.

Darüber hinaus muss nachgewiesen werden, dass man die Voraussetzungen für diesen Studiengang nach der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und
Psychotherapeuten erfüllt – entweder durch einen Vermerk im ToR oder durch die Bescheinigung, die Sie auf der uni-assist Bewerbungsplattform herunterladen und von
Ihrer aktuellen Hochschule ausfüllen und unterschreiben lassen müssen.


Nein, den Status der Bachelorarbeit überprüfen wir im Bewerbungsverfahren nicht.

Es wird auch nach einem Englischnachweis gefragt. Hier können Sie am einfachsten Ihr Abiturzeugnis (muss nicht beglaubigt sein) hochladen. Sollte das ein Problem darstellen, laden Sie an dieser Stelle einfach noch einmal Ihr Transcript of Records hoch (dieses zeigt auch, dass Sie ausreichend Englisch beherrschen).


Nein, es reichen tatsächlich die Pflichtfragen aus.


Nein, es wird Ihnen immer die Möglichkeit gegeben, einen Fehler zu korrigieren. Wir sind sehr daran interessiert, dass jede:r von Ihnen, die/der sich bewerben will, dies auch erfolgreich tun kann und nicht wegen einer Formalität scheitert. Sollte in Ihrem Verfahren irgendein Problem auftauchen, wenden Sie sich an den Studienfachberater Dr. Stephan Braun (braun@psych.uni-frankfurt.de).


Der Abschluss des kompletten Bachelors muss spätestens zum Ende des ersten Mastersemesters im Studierendensekretariat nachgewiesen werden. Bitte stellen Sie
sicher, diese Frist unter keinen Umständen zu verpassen!





Da sich die Auswahlregelungen in diesem Jahr deutlich geändert haben, gibt es aktuell leider keine aussagekräftigen NC-Werte für unser Verfahren


Verbesserungen berücksichtigen wir. Externe Bewerber:innen können uns Verbesserungen mit dem Nachweis Ihres Transcript of Records bis zur finalen Erstellung
des Rankings bis Anfang/Mitte August melden. Bei internen Beweber:innen überprüft das Prüfungsamt kurz vor Ende der Ranglistenfertigstellung noch einmal, ob sich die
Gesamtnote seit der Bewerbung verbessert hat, diese Verbesserungen werden dann bei der Ranglistenbildung noch berücksichtigt. Verschlechterungen werden nicht
berücksichtigt.

Neben der Note und bestimmten Leistungen im Bachelor, werden auch Hilfskrafttätigkeit (mindestens 20 Stunden über mindestens 12 Monate) sowie Mitarbeit in der
akademischen Selbstverwaltung
(Mitgliedschaft in offiziellen Universitätsgremien über mindestens zwei Semester, z.B. im Fachbereichsrat) mit kleinen Boni (jeweils 3 Punkte) im Auswahlverfahren honoriert.

Ein Nachweis von individuellen Auszeichnungen im Rahmen des Bachelorstudiums, wie bspw. der Aufnahme in ein Stipendienprogramm, der Dean's List o.ä., werden mit einem Bonus von 7 Punkten im Auswahlverfahren honoriert.

Außerdem kann eine einschlägige außeruniversitäre berufspraktische Tätigkeit honoriert werden:
- Für eine nachgewiesene einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung, die mind. drei Jahre umfasst hat, werden 6 Punkte vergeben.
- Für einen nachgewiesenen Freiwilligendienst im Umfang von mindestens 11 vollendeten Monaten werden 2 Punkte vergeben.
- Für ein einschlägiges Praktikum, das in Vollzeit (mind. 35 Stunden/Woche) und über mind. 6 Monate in einer Einrichtung im Gesundheitswesen absolviert wurde (muss bis zum 01.01.2025 begonnen worden sein), werden 3 Punkte vergeben.

Eine Auflistung über mögliche anzuerkennende Tätigkeiten finden Sie im Bewerbungsportal.


Die Bescheinigung soll bitte Dauer, Umfang und die Abteilung der Hilfskrafttätigkeit nachweisen und muss von der Betreuungsperson unterschrieben werden.

Hier benötigen Sie eine Bescheinigung der Instituts- oder Fachbereichsleitung (z. B. Dekan:in oder Studiendekan:in) über die Mitgliedschaft in einem entsprechenden Gremium.


Ja. Es werden bis zu 5% der Studienplätze nach Härtefällen und 1% nach „öffentlichem Interesse“ (i.d.R. Sportler:innen im Hochleistungsbereich, z.B. Olympiakader o.ä.)
vergeben.

Es wird im Bewerbungsverfahren die Möglichkeit gegeben, einen Härtefallantrag zu stellen. Dazu müssen eine Beschreibung der Härte sowie entsprechende Dokumente zu deren Nachweis (ärztliche Atteste, Nachweise für eine Behinderung, etc.) hochgeladen werden.

Es muss sich dabei um eine außergewöhnliche Härte handeln, die es erforderlich macht, dass Sie möglichst schnell Ihr Studium weiterführen können. Dazu zählen vor allem schwere Behinderungen oder schwere chronische oder progrediente Erkrankungen des Antragsstellers oder der Antragstellerin selbst oder eines/einer nahen Angehörigen, die/der vom Antragsteller/der Antragstellerin gepflegt wird.

Nein, eine Ausländerquote ist laut Hessischem Hochschulgesetz nur für Bachelor-, aber nicht für Masterstudiengänge vorgesehen.

Sie sollten i.d.R. innerhalb von 48 Stunden eine Eingangsbestätigung erhalten und nach Bearbeitung (ca. 3 bis 4 Wochen später) das Ergebnis der Überprüfung:
- entweder „ausgeliefert“, wenn alles vollständig war
- oder „abgelehnt“, wenn etwas unvollständig oder fehlerhaft war.
Bei einer Ablehnung aufgrund eines Formfehlers erhalten Sie von uns die Möglichkeit, den Fehler innerhalb der Bewerbungsfrist zu korrigieren.


Ja, man darf sich auf beide Masterstudiengänge bewerben. Sollten Sie für beide eine Zusage erhalten, müssen Sie sich jedoch für einen der beiden entscheiden, da eine
gleichzeitige Einschreibung in beiden Studiengängen nicht möglich ist.