Bewerbung Master „AI and Digital Technology in Learning and Instruction”



Studiengang:

AI and Digital Technology in Learning and Instruction

Unterrichtssprache:

Hauptsächlich Englisch
(einzelne Module auf Deutsch)

Abschluss:

Master of Science

Studienbeginn:

Wintersemester

HF/NF:

Hauptfach ohne Nebenfach

Bewerbungsfrist:

01.05. bis 30.06.

Regelstudienzeit: 

4 Semester

Zulassungsmodus:

Zulassungsfrei mit Eignungsprüfung


Bewerbungsverfahren




Weitere Informationen zum Studiengang & Bewerbungsverfahren:

FAQs für Studieninteressierte


  •  Sie benötigen einen Bachelorabschluss im Fach Psychologie, Informatik oder in der gleichen Fachrichtung, jeweils mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern/180 CP. 
  •  Gleichwertige deutsche oder ausländische Abschlüsse in der gleichen oder einer verwandten Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern/180 CP sind ebenfalls möglich.
  •  Je nach Abschluss kann die Erbringung weiterer Leistungen notwendig sein. 

Man kann sich vom 1. Mai bis zum 30. Juni bewerben.


  •  Beglaubigte Kopie des Bachelorzeugnisses (inkl. Transcript of Records)
            i.   Wenn das Zeugnis noch nicht vorliegt: Ein Transcript of Records oder ein vergleichbares Dokument (mindestens 144 CP) mit Angaben zu den absolvierten                   Studieninhalten und der Durchschnittsnote sowie eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung des Bachelorstudiums. Das Transcript muss nicht beglaubigt                 werden.
  •  Nachweis Sprachkenntnisse in einfacher Kopie (siehe unten)
  • Ggf. Nachweise über besondere Kenntnisse und Leistungen in einfacher Kopie (siehe unten)  
  •  Ergänzende Informationen für internationale Studierende
            i.    Alle schriftlichen Belege sind in deutscher oder englischer Sprache vorzulegen. Schriftliche Belege in anderen Sprachen außer Deutsch oder Englisch sind in               übersetzter, beglaubigter Kopie vorzulegen.
            ii.    Bewerberinnen und Bewerber aus den Ländern Indien, Vietnam und der VR China benötigen ein APS-Zertifikat (nur Original)

Der Abschluss des kompletten Bachelors muss spätestens zum Ende des ersten Mastersemesters im Büro für Master und International Admissions nachgewiesen werden. Bitte stellen Sie sicher, diese Frist unter keinen Umständen zu verpassen!


Im Rahmen des Eignungsfeststellungsverfahrens reichen Sie zunächst die erforderlichen Unterlagen ein. Erreicht Ihre Gesamtbewertung nach Prüfung der Unterlagen die erforderliche Punktzahl, werden Sie mit angemessener Frist schriftlich zum Interviewverfahren eingeladen. Die finale Entscheidung richtet sich nach der Note des Bachelorabschlusses bzw. der vorläufigen Durchschnittsnote (51%), Ergebnis des Auswahlgesprächs (40%) und weiteren Kenntnissen und Erfahrungen (9%). 


Da es sich bei dem Master AI and Digital Technology in Learning and Instruction um einen weitestgehend englischsprachigen Masterstudiengang handelt, sind sehr gute Englischkenntnisse erforderlich. Diese sind nachzuweisen durch das Sprachniveau C1 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates“. Dies kann beispielsweise nachgewiesen werden durch:

  • einen UNIcert-Abschluss der Stufe 3 oder 
  • einen TOEFL-Test (Internet basierter Score mindestens 95) oder 
  • International English Language Testing System (IELTS) Min. Note 6,5 oder 
  • Test of English for International Communication (TOEIC) (10–990 Pkt.) Min. 945 Pkt. oder 
  • einen anderen vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannten Nachweis 

Ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber müssen einen Sprachnachweis auf dem Niveau DSH-2 vorlegen, soweit sie nach der DSH-Ordnung nicht von der Deutschen Sprachprüfung freigestellt sind.


  •  Bei Bachelor Psychologie: einschlägige Leistungen aus der Informatik im Umfang von mindestens 15 CPs. 
  • Bei Bachelor Informatik: einschlägige Leistungen aus der Psychologie im Umfang von mindestens 15 CPs (Module mit Psychologie als Anwendungsfach außerhalb der Pädagogischen Psychologie, z. B. mit klinischer Ausrichtung, werden nicht berücksichtigt). 
  • Einschlägige berufspraktische Tätigkeiten außerhalb der Universität (mind. 12 Monate, Vollzeit mit mind. 35 Std./Woche) 
  • Einschlägige Praktika (mind. 6 Monate, Vollzeit mit mind. 35 Std./Woche). 
  • Der Nachweis muss die Dauer, den zeitlichen Umfang sowie die Abteilung der Tätigkeit enthalten und von der jeweiligen Betreuungsperson unterschrieben sein.

Nein, in der Regel nicht. Das Interview wird als vertrauliches Einzelgespräch in deutscher und englischer Sprache geführt und dauert etwa 20 bis 30 Minuten. Im Regelfall wird das Verfahren videogestützt durchgeführt. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht bei Nichterscheinen nicht.


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