Bewerbung Master Psychologie


Buecher

Studiengang:

Psychologie

Abschluss:

Master

HF/NF:

Hauptfach ohne Nebenfach

Regelstudienzeit:

4 Semester

Unterrichtssprache:

Deutsch

Studienbeginn:

nur Wintersemester

Bewerbungsfrist:

siehe Termine und Fristen

Zulassungsmodus:

beschränkt

Hinweis zur Bewerbung zum Wintersemester 2025/26:

Beim Studiengang Master Psychologie wurden alle Personen mit mind. 115 Punkten zugelassen.


Weitere Informationen zum Bewerbungs- & Auswahlverfahren:




FAQs zur Bewerbung für den Masterstudiengang Psychologie an der Goethe-Uni Frankfurt


Man kann sich vom 1. Juni bis zum 15 Juli bewerben.


Man bewirbt sich über das Online-Portal uni-assist.
Die Bewerbungsseite mit allen Informationen finden Sie unter: https://www.uni-frankfurt.de/35791838. Ganz unten auf der Seite finden Sie den Link zum
Bewerbungsportal. Das Bewerbungsprocedere sollte selbsterklärend sein. Es ist ausreichend, wenn innerhalb der Bewerbung nur die Pflichtfragen ausgefüllt und die
verpflichtend benötigten Unterlagen hochgeladen werden.

Man braucht zum Bewerbungszeitpunkt ein Transcript of Records mit mindestens 144 CP aus abgeschlossenen Modulen (Hinweis: vor Abschluss des Bachelors heißt das Dokument im System „Leistungsübersicht“). Das Transcript muss nicht beglaubigt werden.

Nein, den Status der Bachelorarbeit überprüfen wir im Bewerbungsverfahren nicht.

Es wird auch nach einem Englischnachweis gefragt. Hier können Sie am einfachsten Ihr Abiturzeugnis (muss nicht beglaubigt sein) hochladen. Sollte das ein Problem darstellen, laden Sie an dieser Stelle einfach noch einmal Ihr Transcript of Records hoch (dieses zeigt auch, dass Sie ausreichend Englisch beherrschen).


Nein, es reichen tatsächlich die Pflichtfragen aus.

Nein, es wird Ihnen immer die Möglichkeit gegeben, einen Fehler zu korrigieren. Wir sind sehr daran interessiert, dass jede:r von Ihnen, die/der sich bewerben will, dies auch erfolgreich tun kann und nicht wegen einer Formalität scheitert. Sollte in Ihrem Verfahren irgendein Problem auftauchen, wenden Sie sich an den Studienfachberater Dr. Stephan Braun (braun@psych.uni-frankfurt.de).

Der Abschluss des kompletten Bachelors muss spätestens zum Ende des ersten Mastersemesters im Studierendensekretariat nachgewiesen werden. Bitte stellen Sie
sicher, diese Frist unter keinen Umständen zu verpassen!

Man muss einen Majorschwerpunkt wählen und kann zusätzlich noch einen Minorschwerpunkt wählen.


Den Major wählt man bei der Bewerbung, den Minor wählt man bei der Anmeldung zur Masterprüfung im Prüfungsamt, was i. d. R. im Laufe des ersten Semesters passiert.


Beim Minor ist das innerhalb des 1. Fachsemesters möglich, beim Major ist es eigentlich nicht vorgesehen. Allerdings kann in Ausnahmefällen auch der Major gewechselt werden, wenn noch Kapazitäten frei sind.

1. Kognitions- und Neurowissenschaften;
2. Klinische Psychologie (nur als Minor);
3. Arbeits- und Organisationspsychologie;
4. Pädagogische Psychologie

Nein, das ist nicht möglich und würde auch nichts bringen, da die Auswahl und Zulassung unabhängig von der Schwerpunktwahl vollzogen wirdJa.


Es kann sein, dass ein einzelner Schwerpunkt über die Kapazitäten hinaus nachgefragt ist, was aber nur sehr selten vorkommt. In diesem Fall bekommen die zugelassenen Bewerber:innen mit diesem Schwerpunkt, welche im Auswahlverfahren die wenigsten Punkte erreicht haben, die Mitteilung, dass Ihrer Wahl evtl. nicht entsprochen werden kann und sie dann einen anderen Major wählen müssen. Sie können den gewählten Major in diesem Fall aber als Minor belegen.




Da sich die Auswahlregelungen in diesem Jahr deutlich geändert haben, gibt es aktuell leider keine aussagekräftigen NC-Werte für unser Verfahren.



Verbesserungen berücksichtigen wir. Externe Bewerber:innen können uns Verbesserungen mit dem Nachweis Ihres Transcript of Records bis zur finalen Erstellung
des Rankings bis Anfang/Mitte August melden. Bei internen Beweber:innen überprüft das Prüfungsamt kurz vor Ende der Ranglistenfertigstellung noch einmal, ob sich die
Gesamtnote seit der Bewerbung verbessert hat, diese Verbesserungen werden dann bei der Ranglistenbildung noch berücksichtigt. Verschlechterungen werden nicht
berücksichtigt.



Neben der Note und bestimmten Leistungen im Bachelor, werden auch Hilfskrafttätigkeit (mindestens 20 Stunden über mindestens 12 Monate) sowie Mitarbeit in der
akademischen Selbstverwaltung (Mitgliedschaft in offiziellen Universitätsgremien über mindestens zwei Semester, z.B. im Fachbereichsrat) mit kleinen Boni (jeweils 3 Punkte) im Auswahlverfahren honoriert.

Ein Nachweis von individuellen Auszeichnungen im Rahmen des Bachelorstudiums, wie bspw. der Aufnahme in ein Stipendienprogramm, der Dean’s List o.ä., werden mit einem Bonus von 7 Punkten im Auswahlverfahren honoriert.


Die Bescheinigung soll bitte Dauer, Umfang und die Abteilung der Hilfskrafttätigkeit nachweisen und muss von der Betreuungsperson unterschrieben werden

ier benötigen Sie eine Bescheinigung der Instituts- oder Fachbereichsleitung (z. B. Dekan:in oder Studiendekan:in) über die Mitgliedschaft in einem entsprechenden
Gremium.

Ja. Es werden bis zu 5% der Studienplätze nach Härtefällen und 1% nach „öffentlichem Interesse“ (i.d.R. Sportler:innen im Hochleistungsbereich, z.B. Olympiakader o.ä.)
vergeben.

Es muss sich dabei um eine außergewöhnliche Härte handeln, die es erforderlich macht, dass Sie möglichst schnell Ihr Studium weiterführen können. Dazu zählen vor allem schwere Behinderungen oder schwere chronische oder progrediente Erkrankungen des Antragsstellers/der Antragstellerin selbst oder eines/einer nahen Angehörigen, die/der vom Antragsteller/der Antragstellerin gepflegt wird.

Nein, eine Ausländerquote ist laut Hessischem Hochschulgesetz nur für Bachelor-, aber nicht für Masterstudiengänge vorgesehen.


Ja, man darf sich auf beide Masterstudiengänge bewerben. Sollten Sie für beide eine Zusage erhalten, müssen Sie sich jedoch für einen der beiden entscheiden, da eine
gleichzeitige Einschreibung in beiden Studiengängen nicht möglich ist.