Bewerbung Bachelor Psychologie BSc.             


Buch offen breit

Studiengang:

Psychologie

Abschluss:

Bachelor

HF/NF:

Hauptfach ohne Nebenfach

Regelstudienzeit:

6 Semester

Unterrichtssprache:

Deutsch

Studienbeginn:

nur Wintersemester

Bewerbungsfrist:

siehe Termine und Fristen

Zulassungsmodus:

beschränkt


Studienvoraussetzungen


Voraussetzung für den Zugang zum Bachelor-Studiengang Psychologie ist die Allgemeine Hochschulreife oder eine gleichgestellte Hochschulzugangsberechtigung (§ 63 HHG). Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen bei der Immatrikulation entsprechend der "Ordnung der Johann Wolfgang Goethe-Universität über die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)" in ihrer jeweils gültigen Fassung einen Sprachnachweis vorlegen, soweit sie nicht von der Deutschen Sprachprüfung nach Maßgabe der DSH-Ordnung freigestellt sind.

Da es sich bei dem Bachelor-Studiengang Psychologie um einen zulassungsbeschränkten Studiengang handelt, müssen gemäß der Zulassungssatzung für die psychologischen Studiengänge der Goethe-Universität Frankfurt weitere Qualifikationen in ihrer jeweils gültigen Form erfüllt sein (vgl. Zulassungswerte der NC-Studiengänge zum Wintersemester 2021/22).



Bewerbungsverfahren


Achtung: Für eine Bewerbung für Psychologie im 1. Fachsemester ist zwingend eine vorherige Registrierung auf hochschulstart.de erforderlich. Ohne die damit verbundene BID & BAN ist eine Bewerbung ausgeschlossen! 

Dieser Studiengang ist universitätsintern zulassungsbeschränkt (NC). Die Studienplätze werden in diesem Verfahren zu 20% nach Wartezeit und zu 80% nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung vergeben. Als Wartezeit gilt die Zeit zwischen dem Abitur und der Studienbewerbung (ausgenommen Studienzeit). Einen Überblick über die NC-Werte der vergangenen Semester erhalten Sie hier.

Sie bewerben sich bequem innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über das Bewerbungsportal der Goethe-Universität. Ob und welche Unterlagen zur Bewerbung eingesandt werden müssen, erfahren Sie innerhalb des Online-Bewerbungsprozesses.

Nach einer erforderlichen Bearbeitungszeit erhalten Sie einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid. Bitte beachten Sie hierzu die Termine der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de).

Die Goethe-Universität berücksichtigt – vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien - ab dem Wintersemester 2023/24 in ihrem Auswahlverfahren das Ergebnis des Studieneignungstests BaPsy-DGPs. Im Auswahlverfahren werden die Abiturnote und die Leistung beim Auswahltest miteinander verrechnet, mit einer Gewichtung von 55% für die Abiturnote und 45% für die Leistung im Test.

Informationen zu Testorten und Testterminen sowie zu Testinhalten, Vorbereitung und Testgebühr finden Sie auf der Seite https://www.studieneignungstest-psychologie.de



Studieneignungstest „BaPsy-DGPs“


Seit dem Wintersemester 2023/24 berücksichtigt die Goethe-Universität Frankfurt für die Zulassung zum Bachelorstudiengang Psychologie das Ergebnis des deutschlandweit einheitlichen Studieneignungstests „BaPsy-DGPs“.

Im Bewerbungsverfahren können durch die Note der Hochschulzugangsberechtigung maximal 55 Prozent und durch das Testergebnis (Prozentrang) des BaPsy-DGPs maximal weitere 45 Prozent im Auswahlverfahren erreicht werden.

Anmeldung, Testorte und -termine
Die Anmeldung zu der Testdurchführung erfolgt unter https://www.studieneignungstest-psychologie.de. Aktuelle Informationen zu Anmeldefristen, Testorten und Testterminen sowie weitere Informationen zu Testinhalten, Vorbereitung und Testgebühr finden Sie ebenfalls auf der Seite https://www.studieneignungstest-psychologie.de.

Gültigkeit
Der Studieneignungstest kann wiederholt werden, allerdings frühestens nach zwei Jahren. Die Gültigkeit des Testbescheids beträgt daher nach der Empfehlung der DGPs und der Testautoren mindestens fünf Jahre. Das Testergebnis kann während seiner Gültigkeit wiederholt für Zulassungsanträge an derselben oder an anderen Hochschulen, die ebenfalls den Studieneignungstests BaPsy-DGPs für die Zulassungsentscheidung einsetzen, verwendet werden. Jede Hochschule legt fest, wie lange ein Testbescheid gültig ist. Die Goethe-Uni Frankfurt akzeptiert Testbescheide, die nicht älter als 5 Jahre sind.

Freiwilligkeit
Die Testteilnahme ist freiwillig und stellt keine Voraussetzung für eine Zulassung dar. Es wird jedoch allen Studieninteressierten dringend empfohlen, am Testverfahren teilzunehmen, da sonst die Chancen auf einen Studienplatz (selbst mit exzellentem Abitur) sehr gering sind.

(Hinweis: Bewerbungen aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten, Zweitstudienbewerbungen sowie Bewerbungen mit Anrechnung von Wartezeiten ziehen keinen Nutzen aus einer BaPsy-DGPs-Teilnahme.)


FAQs für Studieninteressierte: Bachelorstudiengang Psychologie



Es wird für alle eine breite Ausbildung in psychologischen Methoden, Diagnostik und Grundlagen angeboten. Im Anwendungsbereich gibt es neben der klinischen Psychologie noch Schwerpunkte in Arbeits- und Organisationspsychologie und in Pädagogischer Psychologie.


Alle Module des Studiengangs sowie eine Modulübersicht finden Sie im Modulhandbuch.

Es muss eine Hochschulzugangsberechtigung vorliegen, die an der Goethe-Universität anerkannt ist. Hier finden Sie dazu eine Übersicht: https://www.uni-frankfurt.de/94604874/Hochschulzugangsberechtigung__HZB

Zudem sollten alle Bewerber*innen mit einer Hochschulzugangsberechtigung aus Deutschland oder einem der EU-Mitgliedsstaaten dringend am Studieneignungstest BaPsy DGPs teilnehmen. Weitere Informationen dazu hier: https://www.studieneignungstest-psychologie.de/


Der NC für den Bachelorstudiengang wird aus der Abiturnote sowie der Leistung im Studieneignungstest mit einem Verhältnis von 55% (Abiturnote) zu 54% (Testergebnis) verrechnet. Sie müssen in beidem gute bis sehr gute Ergebnisse erzielt haben, um realistische Chancen auf einen Studienplatz zu haben.

Eine weitere Möglichkeit für einen Studienplatz ist die Wartesemesterquote. Hier werden nach hessischem Recht bis zu 7 Wartesemester angerechnet. Zwischen den Bewerber*innen mit den meisten Wartesemestern entscheidet dann die Abiturnote.

Zudem gibt es weitere spezielle Quoten. Hier wären die Quote für nicht-EU-Ausländer, die Härtefallquote sowie die Quote für Spitzensportler zu nennen.


Wenn nach dem regulären Vergabeverfahren Studienplätze frei sein sollten, weil einige zugelassene Bewerber ihren Platz nicht angenommen haben, werden die noch freien Plätze in einem Nachrückverfahren vergeben. Hierbei wird weiterhin über NC und Wartesemester vergeben. Dies kommt allerdings im Verfahren für den Bachelor Psychologie nur sehr selten vor.

Wenn auch nach Durchführung des/des Nachrückverfahren/s noch Studienplätze frei sein sollten und aus Zeitgründen kein weiteres Nachrückverfahren durchgeführt werden kann, findet ein Losverfahren statt. Hierfür muss man sich gesondert bewerben – NC oder Wartezeit spielen hierbei keine Rolle mehr, jeder Bewerber hat die gleichen Chancen. Informationen zur Bewerbung für das Losverfahren finden Sie hier: https://www.uni-frankfurt.de/94239288/Losverfahren

Auch dies kommt für den Bachelor Psychologie nur sehr selten vor.




Man braucht Deutschkenntnisse auf C1-Niveau und Englischkenntnisse auf B1-Niveau. Englisch wird in aller Regel vom Abitur abgedeckt. Die anerkannten Deutschnachweise finden Sie hier: https://www.uni-frankfurt.de/120732826/Sprachvoraussetzungen?locale=de

Dazu müssen Sie sich regulär für das 1. Fachsemester bewerben. Ein Wechsel von einem anderen Studiengang in ein höheres Fachsemester ist nicht möglich.



Freie Plätze in einem höheren Fachsemester stehen nur dann zur Verfügung, wenn mehr Studierende ihr Studium abbrechen, als es die Schwundquote vorsieht. Dies kommt im Bachelor Psychologie nur selten vor.


Bereits erbrachte Leistungen müssen möglichst gut mit dem Curriculum in Frankfurt übereinstimmen.