Unterrichtssprache: |
Deutsch |
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Studienbeginn: |
nur Wintersemester |
Bewerbungsfrist: |
siehe Termine und Fristen |
Zulassungsmodus: |
beschränkt |
Achtung: Für eine Bewerbung für Psychologie im 1. Fachsemester ist zwingend eine vorherige Registrierung auf hochschulstart.de erforderlich. Ohne die damit verbundene BID & BAN ist eine Bewerbung ausgeschlossen!
Dieser Studiengang ist universitätsintern zulassungsbeschränkt (NC). Die Studienplätze werden in diesem Verfahren zu 20% nach Wartezeit und zu 80% nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung vergeben. Als Wartezeit gilt die Zeit zwischen dem Abitur und der Studienbewerbung (ausgenommen Studienzeit). Einen Überblick über die NC-Werte der vergangenen Semester erhalten Sie hier.
Sie bewerben sich bequem innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über das Bewerbungsportal der Goethe-Universität. Ob und welche Unterlagen zur Bewerbung eingesandt werden müssen, erfahren Sie innerhalb des Online-Bewerbungsprozesses.
Nach einer erforderlichen Bearbeitungszeit erhalten Sie einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid. Bitte beachten Sie hierzu die Termine der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de).
Die Goethe-Universität berücksichtigt – vorbehaltlich der
Zustimmung der zuständigen Gremien - ab dem Wintersemester 2023/24 in
ihrem Auswahlverfahren das Ergebnis des Studieneignungstests BaPsy-DGPs.
Im Auswahlverfahren werden die Abiturnote und die Leistung beim
Auswahltest miteinander verrechnet, mit einer Gewichtung von 55% für die
Abiturnote und 45% für die Leistung im Test.
Informationen zu Testorten und Testterminen sowie zu Testinhalten, Vorbereitung und Testgebühr finden Sie auf der Seite https://www.studieneignungstest-psychologie.de
Seit dem Wintersemester 2023/24 berücksichtigt die Goethe-Universität Frankfurt für die
Zulassung zum Bachelorstudiengang Psychologie das Ergebnis des deutschlandweit
einheitlichen
Im Bewerbungsverfahren können durch die Note der Hochschulzugangsberechtigung maximal 55 Prozent und durch das Testergebnis (Prozentrang) des BaPsy-DGPs maximal weitere 45 Prozent im Auswahlverfahren erreicht werden.
Die Anmeldung zu der Testdurchführung erfolgt unter https://www.studieneignungstest-psychologie.de.
Aktuelle Informationen zu Anmeldefristen, Testorten und Testterminen sowie
weitere Informationen zu Testinhalten, Vorbereitung und Testgebühr finden Sie
ebenfalls auf der Seite https://www.studieneignungstest-psychologie.de.
Der Studieneignungstest kann wiederholt werden, allerdings frühestens nach zwei Jahren. Die Gültigkeit des Testbescheids beträgt daher nach der
Empfehlung der DGPs und der Testautoren mindestens fünf Jahre. Das Testergebnis
kann während seiner Gültigkeit wiederholt für Zulassungsanträge an derselben
oder an anderen Hochschulen, die ebenfalls den Studieneignungstests BaPsy-DGPs
für die Zulassungsentscheidung einsetzen, verwendet werden. Jede Hochschule
legt fest, wie lange ein Testbescheid gültig ist. Die Goethe-Uni Frankfurt
akzeptiert Testbescheide, die nicht älter als 5 Jahre sind.
Die Testteilnahme ist freiwillig und stellt keine Voraussetzung für eine
Zulassung dar. Es wird jedoch allen Studieninteressierten dringend empfohlen, am
Testverfahren teilzunehmen, da sonst die Chancen auf einen Studienplatz (selbst mit exzellentem Abitur) sehr gering sind.
(Hinweis: Bewerbungen aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten, Zweitstudienbewerbungen
sowie Bewerbungen mit Anrechnung von Wartezeiten ziehen keinen Nutzen aus einer
BaPsy-DGPs-Teilnahme.)
Es wird für alle eine breite Ausbildung in psychologischen Methoden, Diagnostik und Grundlagen angeboten. Im Anwendungsbereich gibt es neben der klinischen Psychologie noch Schwerpunkte in Arbeits- und Organisationspsychologie und in Pädagogischer Psychologie.
Zudem sollten alle Bewerber*innen mit einer Hochschulzugangsberechtigung aus Deutschland oder einem der EU-Mitgliedsstaaten dringend am Studieneignungstest BaPsy DGPs teilnehmen. Weitere Informationen dazu hier: https://www.studieneignungstest-psychologie.de/
Eine weitere Möglichkeit für einen Studienplatz ist die Wartesemesterquote. Hier werden nach hessischem Recht bis zu 7 Wartesemester angerechnet. Zwischen den Bewerber*innen mit den meisten Wartesemestern entscheidet dann die Abiturnote.
Zudem gibt es weitere spezielle Quoten. Hier wären die Quote für nicht-EU-Ausländer, die Härtefallquote sowie die Quote für Spitzensportler zu nennen.
Auch dies kommt für den Bachelor Psychologie nur sehr selten vor.
Dazu müssen Sie sich regulär für das 1. Fachsemester bewerben. Ein Wechsel von einem anderen Studiengang in ein höheres Fachsemester ist nicht möglich.
Hier finden Sie alle Informationen zum Ablauf einer Bewerbung in das höhere Fachsemester: https://www.uni-frankfurt.de/94141214/Höheres_Fachsemester
Freie Plätze in einem höheren Fachsemester stehen nur dann zur Verfügung, wenn mehr Studierende ihr Studium abbrechen, als es die Schwundquote vorsieht. Dies kommt im Bachelor Psychologie nur selten vor.
Bereits erbrachte Leistungen müssen möglichst gut mit dem Curriculum in Frankfurt übereinstimmen.