Informationen zur Übergangsregelung bei Praktika

Übergangsregelungen


Die nachfolgenden Informationen gelten für alle Studierenden, die aktuell nach der PO 2014 studieren und sich für den neuen Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie bewerben möchten.

 

Wenn Sie das Praktikum noch vor sich haben


Durchgehendes Praktikum in einer Einrichtung

Sie absolvieren ein insgesamt 12-wöchiges Praktikum (450 Stunden) nach den Vorgaben der PO 2014

  • ... aber achten bei der Wahl der Einrichtungen darauf, dass die Anforderungen gemäß PsychThApprO erfüllt sind (insbesondere in Bezug auf BQT 1)
  • ... und lassen sich das Praktikum im Anschluss gemäß PO 2014 bescheinigen und zustätzlich gemäß PO 2020

Bei Rückfragen können Sie gern mit mir Kontakt aufnehmen.



Teilpraktika in zwei unterschiedlichen Einrichtungen

Wenn Sie zwei Teilpraktika absolvieren möchten, müssen Sie darauf achten, dass

  • eines der beiden Praktika 240 Stunden umfasst, damit Sie dieses als BQT I anerkennen lassen können. Sie benötigen bei einem Teilzeitpraktikum also 15 Stunden mehr als in der regulären Studienordnung vorgesehen.

Das zweite Teilpraktikum umfasst regulär 225 Stunden und hiervon können Sie sich 150 Stunden als OrPrak anerkennen lassen.

Bitte achten Sie hier auch hierbei darauf, dass Anforderungen gemäß PsychThApprO in den Einrichtungen erfüllt sind.

Bei Rückfragen können Sie gern mit mir Kontakt aufnehmen.

 

Wenn Sie das Prakrikum bereits absolviert haben


Je nachdem, welche der nachfolgend aufgeführten Varianten auf Sie zutrifft, gelten verschiedene Maßnahmen. Bei Rückfragen können Sie gern mit mir Kontakt aufnehmen.