Akademische Anerkennung

  • Die Anerkennung von Leistungen, die an einer ausländischen Universität erworben wurden, erfolgt individuell durch den/die jeweilige/n Modulkoordinator/in. Legen Sie ihm/ihr hierzu das Transcript sowie das ausgefüllte Anerkennungsformular (vom Prüfungsamt des FB05 anzufordern) zur Unterschrift vor. Ohne diese Unterlagen kann Ihre Leistung nicht bescheinigt werden. Das Formular wird dann vom/von der Modulkoordinator/in mit dem Prüfungsprotokoll zusammengefügt und an das Prüfungsamt weitergeleitet. Weitere Informationen des Prüfungsamts finden Sie hier: https://www.psychologie.uni-frankfurt.de/126118252/BSc_MSc_FAQ_Okt_2022.pdf

  • Quasi „Vorab-Anerkennung“ durch Unterschrift auf Learning Agreement schwierig, deshalb werden genaue Kursbeschreibungen von Studierenden angefordert.

  • Anerkennungsverfahren muss transparent und (auch für DAAD) nachprüfbar sein!

  • Lissabon-Konvention: grundsätzlich sollen alle im Ausland erbrachten Leistungen anerkannt werden (Ausnahmen: Kurse wurde hier schon einmal absolviert, anderes akadem. Leistungsniveau, fachspezifische besondere Bedingungen).

  • Beweispflicht bei Nichtanerkennung liegt bei der Heimathochschule

  • Ausschlaggebend für die akademische Anerkennung sind die Lernergebnisse, nicht der (zeitliche) Umfang der während des Aufenthalts absolvierten Veranstaltungen.

  • Liegen keine „wesentlichen Unterschiede“ zwischen den ausländischen und einheimischen Qualifizierungen vor, sind diese anzuerkennen.

  • Schauen Sie sich die Kursangebote Ihrer Partner genau an! Was wurde in den letzten Jahren problemlos anerkannt, was eher nicht (siehe Erfahrungsberichte)? Geben Sie dies gerne als Empfehlung an Ihre Outgoer weiter!

  • Bitte darauf achten, dass i.d.R. mind. 15-20 ECTS im Learning Agreement vorab ausgemacht werden (=qualitätssichernde Maßnahme!)

  • ECTS Anzahl unter 15 muss in einem Extradokument (Anhang zu Learning Agreement) begründet und vom Fach abgezeichnet werden. Gründe könnten sein: vollständige Scheinfreiheit, Vorbereitung einer Abschlussarbeit, Studium mit Kind, studiengangsspezifische Besonderheiten.

Notenumrechnung

  • Modifizierte Bayerische Formel (MBF) sollte zur Umrechnung genutzt werden (unterste Bestehensnote relevant): modifizierte-bayrische-Formel.xlsx (live.com)

  • Notenumrechnungstabellen auf Webseiten div. deutscher Hochschulen: sehr uneinheitlich, eher Orientierungshilfen, nicht rechtsverbindlich

  • Notenvergabekultur: Bitte tatsächliche Praxis der Notenvergabe an der Gasthochschule bzw. im Gastland berücksichtigen und da Umrechnungsergebnis entsprechend justieren. Dies gilt vor allem für Noten aus Frankreich, BeNeLux und Ländern mit angloamerikanischen Notensystemen. Wenn Maximalnote so gut wie nie erreicht wird, aber in der Formel verwendet wird, führt dies zu einem verzerrten, nicht besonders fairen Ergebnis.

  • Mehraufwand eines Auslandsstudiums honorieren! Es wird in einer fremden Lehr- und Lernkultur und in den meisten Fällen sogar in einer Fremdsprache studiert.

  • Angaben zu ausländischen Notensystemen bietet die anabin Datenbank der KMK