Nach der Beendigung der Personalmobilität

Spätestens vier Wochen nach Beendigung des Auslandsaufenthalts müssen folgende Nachweiseausschließlich im Global Office eingereicht werden:

  • Teilnahmebestätigung/Confirmation im Original mit Angaben zur Dauer des Aufenthaltes, welche von der Gastinstitution mit Unterschrift bestätigt sein muss.
  • Reisekostenabrechnungsformular
  • Originalrechnungsbelege
  • Des Weiteren muss innerhalb von 30 Tagen nach der Rückkehr ein standardisierter Abschlussbericht ausgefüllt werden. Sie erhalten nach Ihrer Rückkehr eine automatisch generierte E-Mailaufforderung aus dem Mobility Tool + mit dem Link zum sog. EU Survey. 
  • Optional: Sie können uns gerne auch ein Foto (jpg, 2-3 MB) von Ihrem Aufenthalt und /oder ein kurzes, aussagekräftiges Testimonial zusenden. Mit der Zusendung geben Sie uns Ihr Einverständnis, dass wir Ihr Foto/Testimonial für ERASMUS Werbezwecke (Homepage, Flyer, Broschüre, Infoveranstaltungen) verwenden dürfen und bestätigen uns, dass Sie das Foto selbst gemacht haben. Selbstverständlich werden Sie als Urheber*in namentlich erwähnt.
  • Verpflichtend ab 2020/21: Sie müssen zusätzlich zum standardisierten Abschussbericht noch einen persönlichen, ausformulierten Bericht einreichen. Die Vorlage dazu finden Sie im Downloadbereich. Dieser Bericht soll dazu dienen, wertvolle Informationen für zukünftige Teilnehmer*innen bereitzustellen und zur Verbesserung des Programms beizutragen. Die eingereichten Berichte werden - mit Ihrer Einwilligung - auf der Webseite anonymisiert veröffentlicht. 

Kontakt

Goethe-Universität Frankfurt
Global Office
House of Labour
Eschersheimer Landstr. 155
60323 Frankfurt am Main

Frau Uta Brucker, M.A.
HoL, Raum 332
Email brucker@em.uni-frankfurt.de
Phone +49-(0)69-798-12263