Allgemeine Informationen für ERASMUS-Outgoings

Allgemeine Hinweise

Im Folgenden einige generelle Informationen rund um die ERASMUS-Mobilität.

Da in seltenen Fällen Studierende nominiert wurden, die nicht zum Bewerberkreis für ERASMUS zählen, überprüfen Sie bitte kurz, ob Sie dies betrifft. Falls ja, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre/n Programmbeauftragte/n und an das Global Office (outgoing@uni-frankfurt.de). 

Für das ERASMUS-Programm der Goethe-Universität können sich bewerben und folglich auch nur nominiert werden:

  • alle Studierenden, die an der Goethe-Universität ein (vollständiges) Studium absolvieren, welches zu einem anerkannten Abschluss führt (also keine temporären Gaststudierenden). Sie müssen an der Goethe Universität zum Zeitpunkt der Bewerbung immatrikuliert sein und auch während des ERASMUS-Studiums hier immatrikuliert bleiben.
  • Studierende im ersten Studienjahr können nicht gefördert werden. Die Förderung ist bis einschließlich der Promotion möglich, je nach vereinbartem Studienlevel im Kooperationsvertrag.
  • man kann mit ERASMUS+ in jeder Studienphase, also in Bachelor, Master und Promotion jeweils für mindestens zwei und maximal 12 Monate am ERASMUS-Programm teilnehmen, insgesamt bis zu 36 Monate. Studierende der traditionellen Studiengänge Magister, Diplom und Staatsexamen können während Ihres Studiums bis zu 24 Monate gefördert werden plus 12 in der Promotion. Darin zeitlich inkludiert ist jeweils auch die Praktikumsförderung aus ERASMUS. Ein Studium an zwei verschiedenen Gasthochschulen pro Studienphase ist somit möglich.

Programmbeauftragte oder ggf. Auslandsbüros in den Fachbereichen (FB 01, FB 02, FB03, FB 16):

  • Auswahl der Studierenden
  • fachliche Betreuung
  • Nominierung sowohl ans Global Office (bis Anfang April) wie auch an die Gasthochschule (fristgerecht spätestens zu deren Deadline)

ausgewählte ERASMUS-Studierende:

  • fristgerechte Bewerbung an der Gasthochschule als ERASMUS-Studierende*r (nachdem Sie dort von Ihrer*m Frankfurter Programmbeauftragten nominiert worden sind)
  • eigenständige Recherche der Fristen auf der Webseite der Gasthochschule
  • falls Sie bis einen Monat vor Ende der Bewerbungsfrist noch keine Email oder Informationen der Gasthochschule erhalten haben sollten, kontaktieren Sie Ihre*n Frankfurter Programmbeauftragte*n, bei dem*der Sie sich beworben haben
Global Office:
  • erhält Nominierungen der ERASMUS-Programmbeauftragten der Fachbereiche bis Anfang April
  • alle von ERASMUS-Programmbeauftragten nominierten ERASMUS-Bewerber*innen werden als ERASMUS-Teilnehmende in unserem System freigeschaltet (vorläufige Teilnahmebestätigungen können heruntergeladen werden)
  • informiert alle ERASMUS-Teilnehmende über Ihr Teilnehmer*innenkonto über die weiteren nötigen Schritte (OLA/Learning Agreement, Grant Agreement etc.) 

Für alle Bewerber*innen gilt: Auf die ERASMUS-Platzvergabe sowie die ERASMUS-Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Falls im Bewerbungsverfahren an der Goethe-Universität oder auch nach der Bewerbung an der Gasthochschule eine begründete Ablehnung ausgesprochen wird, ist diese zu akzeptieren. Eine Zusage durch Ihre*n Programmbeauftragte*n hier an der Goethe Universität ist nur ein erster Schritt und nicht gleichbedeutend mit der Zusage der Gasthochschule. Die Gasthochschule kann eine Nominierung immer noch ablehnen, was sehr selten vorkommt, und auch eine ERASMUS-Bewerbung immer noch ablehnen, was ebenfalls sehr selten vorkommt.

Falls Sie keine EU-Nationalität besitzen, informieren Sie sich frühzeitig über die Visums-Bestimmungen für Ihr ERASMUS-Gastland und klären auch ab, in wieweit Sie sich hier in Deutschland ab- und später wieder anmelden müssen. Auch als EU-Bürger*in benötigen Sie ggf. für manche Gastländer eine Aufenthaltsgenehmigung (z.B. Türkei), über die Sie sich frühzeitig informieren sollten.

Studierende aus Nicht-EU-Staaten (=Drittstaaten), die einen Aufenthaltstitel in Deutschland haben, genießen auf der Grundlage der sogenannten REST Richtlinie (Richtlinie 2016/801 der Europäischen Union) unter bestimmten Voraussetzungen besondere Mobilitätsrechte innerhalb der EU. D.h. diese Studierenden dürfen visumsfrei bis zu 360 Tage einen Teil des Studiums in einem zweiten EU-Mitgliedstaat absolvieren.

Bitte beachten Sie: Die Richtlinie wird in Dänemark und Irland nicht umgesetzt.

Genauere Infos erhalten Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und beim International Office Ihrer Gasthochschule.

Wofür benötigt man eine Teilnahmebestätigung?

Zur Vorlage bei verschiedenen Stellen und Institutionen benötigen Sie Bescheinigungen über Ihre Teilnahme am ERASMUS-Programm in deutscher Sprache, z.B.

  • für die Beantragung eines Urlaubssemesters, 
  • ggf. für die Härtefondsstelle (Rückforderung des Semesterticketbeitrages), 
  • die Beantragung von Auslands-BAföG, 
  • zur Vorlage bei Versicherungen oder bei der Kindergeldstelle 
  • und in englischer Sprache zur Vorlage im Gastland.
Wann und wie erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung? 
  • wird nach Freischaltung Ihrer Teilnahme bis ca. Ende April in Ihrem Teilnehmer*innenkonto bereitgestellt
    • Zunächst nur eine vorläufige Bestätigung ohne die finanzielle Förderung, 
    • ab ca. Ende Juni dann inklusive Stipendiensumme (nachdem uns bekannt ist, wie viele Fördermittel uns zur Verfügung stehen und die Stipendien den Teilnehmenden im System zugewiesen wurden)

Die auf der Teilnahmebestätigung angegebene Studiendauer stimmt nicht?

Die auf der Teilnahmebestätigung vermerkte Studiendauer entspricht zunächst ca. der geplanten Dauer Ihres Studienaufenthaltes im Ausland (anhand der von Ihnen bei der Bewerbung eingegebenen Daten). Falls Ihre tatsächliche Studiendauer davon abweichen sollte, wird dies in der Endabrechnung automatisch korrigiert, nachdem Sie Ihre Confirmation of Period of Study nach Beendigung des Studienaufenthaltes bei uns einreichen (s.u.), auf der Ihre genaue Studiendauer vermerkt ist. Falls Ihnen ansonsten Fehler im Dokument auffallen, teilen Sie uns das bitte per Email mit, dann erhalten Sie zeitnah eine korrigierte Bestätigung in Ihrem Teilnehmer*innenkonto.

offizielles ERASMUS-Alumnizertifikat 

  • nach erfolgreichem Abschluss Ihres Auslandsaufenthalts
  • in deutscher und englischer Sprache
  • wird in Ihrem Teilnehmer*innenkonto zur Verfügung gestellt, wenn alle Formalia erledigt sind, d.h. Sie alle nötigen Dokumente eingereicht haben

Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den speziellen Informationen für Outgoings Ihres jeweiligen Jahrgangs hier auf unserer Webseite.

Der Anspruch von Studierenden auf eine Studienförderung (durch nationale Stipendien oder Darlehen) an der Heimathochschule soll während der Dauer des Auslandsaufenthaltes erhalten bleiben. Als ERASMUS-Studierende sind Sie allerdings verpflichtet, uns weitere Stipendien und finanzielle Förderung inklusive Höhe der Förderung zu melden (bis auf Auslands-BAföG), denn es liegt in der Entscheidung der Hochschulen, bei der Berechnung der Fördersätze für Studierende etwaige Stipendien Dritter anzurechnen, so dass zwar ERASMUS-Status und Studiengebührenerlass an der Gasthochschule erhalten bleiben, die finanzielle ERASMUS-Förderung aber reduziert wird oder ggf. ganz entfällt.

Bei Absage, Abbrüche oder Verkürzungen informieren Sie bitte sofort Ihre/n Programmbeauftragte/n und Herrn Purkert im Global Office unter outgoing@uni-frankfurt.de. Herr Purkert wird sich wegen der Rückzahlungsmodalitäten mit Ihnen in Verbindung setzen. Falls Ihr Aufenthalt unter zwei Monate dauerte, müssen Sie die Mittel komplett zurückzahlen, da dies der Mindestförderzeitraum im ERASMUS-Programm ist. Falls Sie zwei Monate und länger an der Gasthochschule studierten, ist eine anteilige Rückzahlung notwendig. Falls sich Ihr Studienzeitraum im Vergleich zum geplanten Zeitraum verkürzt, wird das nach Einreichung der Confirmation of Period of Study ermittelt und die sogenannte Schlussrate wird entsprechend reduziert und ggf. wird eine Teilrückzahlung nötig.

Bei Problemen während des Aufenthaltes, die Ihnen ein geregeltes Studium an der Gasthochschule unmöglich machen, kontaktieren Sie bitte ebenfalls Ihre/n Programmbeauftragte/n und Herrn Purkert im Global Office unter outgoing@uni-frankfurt.de. Hierzu kann ein Unfall zählen, gesundheitliche oder psychische Probleme, finanzielle Probleme. Es müsste dann besprochen werden, ob eine Weiterführung des Auslandsstudiums möglich und sinnvoll ist. 

Im ERASMUS-Leitfaden des DAAD heißt es: Studierende dürfen für Auslandsaufenthalte in einem Programmland gefördert werden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht ihr Hauptwohnsitzland ist. Das bedeutet, sobald ein/e Teilnehmende/r den Hauptwohnsitz in das Land der aufnehmenden Einrichtung verlegt bzw. dort hat, verliert er seine Förderfähigkeit im Rahmen von Erasmus+!