Vor Antritt der Auslandsmobilität

Hier finden Sie die Informationen zu den aus Programmsicht wichtigsten Dingen, die vor der Auslandsmobilität zu beachten oder durchzuführen sind.
Die Informationen zum OLA = ONLINE LEARNING AGREEMENT finden Sie hier unten im dritten Tab.

Das ERASMUS-Programm wird über ein Datenverwaltungssystem administriert. Sowohl um sich für das ERASMUS-Programm zu bewerben als auch während der Teilnahme müssen Sie Daten und Unterlagen in das System Mobility Online einpflegen. Sie können dabei die für die Programmteilnahme erforderlichen Unterlagen bequem von Ihrem PC oder anderem Endgerät aus hochladen. Denken Sie daran, alle Daten sorgfältig einzutragen und aktuell zu halten, um so Verzögerungen bei der Auszahlung Ihres Stipendiums zu vermeiden.
Bewerbung an der Gasthochschule: Nachdem Sie von Ihrem/Ihrer Programmbeauftragten eine Zusage erhalten haben und Sie von ihm/ihr an Ihre Gastuniversität gemeldet wurden, müssen Sie sich noch selbst an der Gasthochschule bewerben. Dies passiert in der Regel mit den auf der Webseite der Gasthochschule (International Office/ERASMUS-Büro) bereitgestellten Bewerbungsunterlagen/application forms, dem Learning Agreement/Proposed Study Programme, ggf. accommodation und language course application forms.

Ggf. benötigen Sie den ERASMUS-Code der Goethe-Universität. Dieser lautet: D FRANKFU01

Unterschrift des*der Programmbeauftragten: Die Bewerbungsunterlagen der Gasthochschule müssen ggf. von den Programmbeauftragten und teilweise vom Global Office, abgezeichnet und abgestempelt werden. Senden Sie uns das zu unterzeichnende Dokument als PDF-Datei an outgoing@uni-frankfurt.de, denn diese Dokumente werden zumeist digital akzeptiert. 


Fristen und einzureichende Unterlagen: Bitte beachten Sie, dass der Umfang der einzureichenden Bewerbungsunterlagen wie auch die Fristen, bis wann diese Unterlagen beim jeweiligen Auslandsbüro der Gasthochschule eingereicht sein müssen, von Hochschule zu Hochschule und von Gastland zu Gastland unterschiedlich sein können. Die aktualisierten Unterlagen werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten auf den Webseiten der Gasthochschulen zur Verfügung gestellt – bitte von Zeit zu Zeit nachschauen! An immer mehr Universitäten gibt es auch Online-Registrierungen/Application Forms – die ebenfalls erst zu einem bestimmten Zeitpunkt aktualisiert und zugänglich/abrufbar sind. In der Regel sind die Fristen in den skandinavischen Ländern, aber auch z.B. in der Schweiz bereits im März, während andere Fristen von Ende April bis Ende Juli laufen. Erst die Bestätigung durch die Gasthochschule bedeutet die endgültige Zusage, dass Sie dort Ihr ERASMUS-Studium aufnehmen können.


Hinweis für Aufenthalte an französischen Partnerhochschulen: An unseren französischen Partnerhochschulen kommt zum Teil eine relativ aufwendige "Formularflut" (paperasserie administrative) auf Sie zu. Wertvolle allgemeine Informationen zum ERASMUS-Studium in Frankreich finden Sie im Petit Guide – Lesen Sie diesen bitte aufmerksam durch.

Das ERASMUS-Programm verlangt eine verbindliche schriftliche Vereinbarung zwischen den Partnerhochschulen über das abzuleistende Studienprogramm der nominierten Studierenden. Das Learning Agreement/Proposed Study Programme ist also ein bindender Studienvertrag und Grundvoraussetzung sowohl für Ihre Teilnahme an ERASMUS als auch für die volle fachliche Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen, wie sie im ERASMUS-Programm vorgesehen ist. Es ist Ihr offizieller Studienplan und enthält die Aufstellung der von Ihnen an der Gasthochschule zu absolvierenden Kurse. Es muss vor dem Start Ihrer ERASMUS-Mobilität komplettiert werden.

Das OLA = Online Learning Agreement wurde in der neuen Programmgeneration von ERASMUS eingeführt. Bitte lesen Sie sich unseren OLA-Leitfaden gut durch, der Ihnen helfen soll, das OLA-Verfahren korrekt zu komplettieren, denn der Prozess der Vereinbarung des OLA-Studienplans läuft außerhalb Ihres Teilnehmer*innenkontos ab. In Ihr Teilnehmer*innenkonto ist dann letztlich nur das komplettierte Learning Agreement hochzuladen, das Sie in der externen Plattform vorher als PDF herunterladen. Bei Änderungen nach Beginn der Mobilität verwenden Sie das Changes to Learning Agreement, auch dieses wird online als OLA abgewickelt. Nur in Ausnahmefällen, in denen der OLA-Prozess von der Gasthochschule nicht angeboten wird oder nicht funktioniert, kann auf die alte Learning Agreement-Vorlage zurückgegriffen werden, die Ihnen dafür als Alternative im Workflow Ihres Teilnehmer;innenkontos als Download zur Verfügung gestellt wird. 

Altes Learning Agreement-Prozedere: Sie finden die von Ihnen zu verwendende Formularvorlage für das Learning Agreement samt Info-Anhängen als Download im Workflow Ihres Teilnehmer*innenkontos. 
Das Learning Agreement muss laut europaweit geltendem ERASMUS-Regelwerk bei uns im Global Office mit drei Unterschriften vor Antritt des Auslandsstudiums vorliegen per Upload in Ihr Teilnehmer*innenkonto: Ihrer Unterschrift und den Unterschriften der Programmbeauftragten der Gast- und Heimatuniversitäten. Eine Unterschrift des GO ist nicht notwendig. 
Falls sich dann nach Ankunft an der Gasthochschule Änderungen Ihres Studienplanes ergeben, verwenden Sie bitte das in Ihrem Teilnehmer*innenkonto im Bereich Während des Auslandsstudiums als Download bereitgestellte Changes to Learning Agreement

Allgemein gültige Informationen zum sowohl OLA als auch altem Learning Agreement:
Manche Gasthochschulen unterschreiben das Learning Agreement nicht vor Anreise, das ist nicht regelkonform und verzögert zudem für Sie die weiteren Schritte im Teilnehmer*innenkonto. Das können wir nicht ändern, wir sanktionieren aber die Verzögerung im Teilnehmer*innenkonto nicht, so dass Ihnen über die Verzögerung hinaus kein Nachteil entsteht. In diesem Fall erledigen Sie den Upload des Learning Agreements innerhalb der ersten 2 Wochen.
Bitte orientieren Sie sich bei der Kursauswahl an den aktuell zugänglichen Vorlesungsverzeichnissen. Die geplante Kurswahl muss immer zuerst mit Ihrer/m Programmbeauftragten abgesprochen werden, ggf. unter Miteinbeziehung des Prüfungsamtes, auch um die Anrechnung/Anerkennung der an der Gastuniversität erbrachten Studienleistungen sicherzustellen. Eigenmächtige, nicht abgestimmte Änderungen Ihres Studienplans können dazu führen, dass z.B. Veranstaltungen nicht anerkannt werden oder ggf. sogar das ERASMUS-Stipendium zurückgefordert werden muss. 

Es wird empfohlen, Lehrveranstaltungen mit einer Gesamtanzahl von 30 ECTS-Punkten pro Semester im Learning Agreement zu vereinbaren und an der Gasthochschule zu belegen und fortlaufend zu besuchen. Diese 30 ECTS sind ein von der EU-Kommission angegebener Richtwert, der die volle Workload eines Fachsemesters widerspiegeln soll. Sie als ERASMUS-Teilnehmer*in sind NICHT verpflichtet, 30 ECTS zu vereinbaren oder zu erreichen.

Sie müssen laut Richtlinie des GO der Goethe Universität mindestens 15 ECTS vereinbaren und besuchen. Nur in Ausnahmefällen darf dieser Mindestwert unterschritten werden. Ausnahmen von dieser Regelung müssen von den Studierenden in der Anlage R zum Learning Agreement (separat erhältlich als Download im Workflow des Teilnehmer*innenkontos) entsprechend begründet, vom entsendenden Fachbereich/Institut genehmigt und dem Global Office schriftlich übermittelt werden als Upload ins Teilnehmer*innenkonto.

Es sind innerhalb der gewählten Veranstaltungen alle geforderten Leistungen während der Vorlesungszeit zu erbringen, also Eintragung in Anwesenheitslisten, Hausaufgaben, Referate, Tests, und wenn das die Gasthochschule oder der Lehrende vorschreiben, müssen Sie auch die Prüfungen am Ende des Semesters ablegen. Sie müssen diese Prüfungen aber nicht notwendigerweise erfolgreich abschließen, wenn Sie sich die Leistungen später nicht in Frankfurt anerkennen lassen wollen. Für die spätere fachliche Anerkennung von im ERASMUS-Studium besuchten Veranstaltungen ist es allerdings Voraussetzung, dass diese erfolgreich beendet wurden. Eine Mindestzahl an zu bestehenden oder anzuerkennenden ECTS-Credits schreiben wir nicht vor,

Das Grant Agreement steht Ihnen im Teilnehmer*innenkonto zur Verfügung, sobald das Learning Agreement samt Unterschriften von Ihnen gescannt und hochgeladen und von uns im GO geprüft und abgehakt wurde. Es enthält eine Beschreibung der Fördermodalitäten und ERASMUS+-Programmdetails. Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich, als Teilnehmer*in unter den genannten Bedingungen teilzunehmen und das Regelwerk einzuhalten. Im Falle von Verlängerungen wird Ihnen das Grant Agreement erneut im Teilnehmerkonto zur Verfügung gestellt und auch, wenn Ihr tatsächlicher Aufenthaltszeitraum nach Beendigung des Studienaufenthaltes nicht mit dem ursprünglich geplanten Aufenthaltszeitraum übereinstimmt. Das ist so im ERASMUS+ Regelwerk vorgesehen. Wenigstens brauchen Sie hier nur Ihre eigene Unterschrift und nicht noch weitere.


Das jeweilige Grant Agreement ist in das Teilnehmerkonto hochzuladen, die erste Version des Grant Agreement darüber hinaus bei uns im GO im Papier-Original mit Ihrer Originalunterschrift (am besten blauen Stift verwenden) einzureichen. Falls Ihr Learning Agreement erst vor Ort von der Gasthochschule unterschrieben wird und sich daher auch der Upload des Grant Agreement verzögert, führen Sie diese Schritte innerhalb der ersten 2 Wochen nach Studienbeginn durch.


Der Eingang des Grant Agreements im Original ist Voraussetzung für die Auszahlung der ersten Rate des Stipendiums.


Wir weisen darauf hin, dass wir i.d.R. keine Emailanfragen über den rechtzeitigen Eingang des zusätzlich im Original einzureichenden Grant Agreement beantworten können. Sie erhalten automatisch eine Mail von uns, wenn wir das Original abhaken und Sie können in Ihrem Teilnehmer*innenkonto nachvollziehen, ob die Unterlagen abgehakt sind und somit vorliegen.

In einer Lage, wie wir sie seit einigen Jahren auch in Europa vorfinden, ist es schwer absehbar, wie sich einzelne Länder, Regionen und Städte zum Zeitpunkt einer geplanten Mobilität präsentieren. Sie als ERASMUS-Teilnehmende/r gehen auf eigene Verantwortung in das Gastland. Falls dies ein Land mit einer nicht überschaubaren soziopolitischen Lage sein sollte, empfiehlt sich eine Registrierung in der Krisenvorsorgeliste Auswärtigen Amtes (ELEFAND). Dies gilt auch für die andauernde Pandemiesituation. Sollten Sie aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse im Gastland Ihre ERASMUS-Mobilität nach Beginn abbrechen wollen, ist ein individuell dokumentierter Hinweis (datierter Screenshot) einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für die Berücksichtigung als Erasmus Mobilität ausreichend, auch wenn diese unter der Mindestdauer von 2 Monaten liegen sollte.

Wer erfolgreich im Ausland studieren möchte, benötigt dazu eine gute sprachliche Vorbereitung. Dazu besteht die Möglichkeit, Sprachkurse an der Goethe-Universität (vorbereitend) und im Gastland (vorbereitend oder semesterbegleitend) zu besuchen.

VORBEREITENDE SPRACHKURSE IM SPRACHENZENTRUM DER GOETHE UNIVERSITÄT

Das GO der GU wird für ERASMUS-Teilnehmende, die im der Mobilität vorausgehenden Sommersemester an dem Vorbereitungssprachkurs Spanisch, Französisch des Sprachenzentrums der GU teilgenommen hatten, die Teilnahmegebühr zurückerstatten. Diese Sprachkurs-Teilnehmenden laden bitte die Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme sowie den Nachweis der Zahlung der Kursgebühren als Scan in einer PDF-Datei in ihr Teilnehmer*innenkonto hoch, was erst nach Antritt des Auslandsstudiums im Bereich "Während des Auslandsstudiums" möglich ist. Hier der Link zum Sprachenzentrum der GU. Gleiches Prozedere gilt für ERASMUS-Studierende, die im Semester vor dem ERASMUS-Aufenthalt (nicht früher!) an anderen Sprachkursen des Sprachenzentrums teilgenommen haben. Sprachkurse in Deutschland außerhalb des Sprachenzentrums und außerhalb der Goethe-Universität werden nicht finanziell gefördert!

SPRACHKURSE IM GASTLAND (betrifft nur Unterrichts- oder Landessprache)

Einige Gasthochschulen bieten – teils kostenlos, teils gegen Gebühr – vorbereitende Sprachkurse vor Beginn des Semesters an. Falls Sie einen vorbereitenden Sprachkurs an der Gasthochschule bzw. im Gastland besuchen, scannen Sie die Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme ein und laden Sie diese im PDF-Format in Ihr Teilnehmer*innenkonto hoch, was erst nach Antritt des Auslandsstudiums im Bereich "Während des Auslandsstudiums" möglich ist. Falls der Kurs kostenpflichtig ist, scannen Sie bitte den Nachweis über die Zahlung der Kursgebühren (Quittung, Überweisungsnachweis) ein und laden Sie diesen in einer PDF-Datei zusammen mit dem Teilnahmezeugnis in Ihr Teilnehmer*innenkonto hoch. Gleiches gilt für kostenpflichtige semesterbegleitende Sprachkurse an der Gasthochschule. 

Für die Übernahme der Sprachkursgebühren stehen in ERASMUS+ begrenzte Fördermittel zur Verfügung, in Höhe der jeweiligen Sprachkursgebühren, aber insgesamt für maximal 2 Sprachkurse und insgesamt nicht mehr als voraussichtlich 100€ pro Teilnehmer*in. Teilnehmende an den Vorbereitungssprachkursen zum WS sowie an kostenpflichtigen wintersemesterbegleitenden Sprachkursen laden ihre Unterlagen bis zum 15. März hoch und erhalten ihre Förderung Ende März. Teilnehmende an Vorbereitungssprachkursen zum SoSem und an kostenpflichtigen sommersemesterbegleitenden Sprachkursen laden ihre Unterlagen bis zum 31. Juli hoch und erhalten Ihre Förderung im August/September. Falls Sie den Einreichungstermin verpasst haben, werden Sie beim nächsten Termin berücksichtigt. Nach dem 31. Juli eingehende Unterlagen können allerdings nicht mehr berücksichtigt werden.
Falls an Ihrer Gasthochschule für vorbereitende oder semesterbegleitende Sprachkurse ECTS-Credits vergeben werden, können Sie diese bei der Gesamtzahl der ECTS berücksichtigen.


OLS (Online Language Support) 

Online-Sprachunterstützung im Erasmus+ Programm


Ab sofort steht im Erasmus+ Programm ein neuer Online Language Support über die Plattform EU Academy zur Verfügung. Erasmus+ Studierende haben verschiedene Möglichkeiten diese Plattform zu nutzen:

  •   Selbsteinschätzung der Sprachkenntnisse durch Sprachtests, sog. self-assessments, die zu jedem Zeitpunkt der Mobilität durchgeführt werden können
  •   Teilnahme an Sprachkursen in beliebig vielen Sprachen, die vor und während der Mobilität genutzt werden können
  •   Möglichkeit, sich in OLS-Communities auszutauschen und Erfahrungen beim Sprachenlernen zu diskutieren


Wie bekommen Sie einen Zugang zur Plattform EU Academy?
  •    Vorerst geschieht dies über eine Mail, die das Global Office an Sie sendet. Diese enthält den Link zum EU Academy-Portal und eine Anleitung, sodass Sie problemlos selbst im Portal Ihren EU-Login erstellen können.
  •     Im Anschluss treten Sie einer sog. Sprach-Community bei und können gleich mit dem Test loslegen.

Verfügbare Sprachen:

Die Europäische Kommission stellt für mittlerweile 24 Amtssprachen ein Online-Sprachlernangebot auf unterschiedlichen Lernniveaus zur Verfügung

Bulgarisch (BG), Tschechisch (CS), Dänisch (DA), Deutsch (DE), Estnisch (ET), Griechisch (EL), Englisch (EN), Spanisch (ES), Französisch (FR), Irisch (GA), Kroatisch (HR), Italienisch (IT), Lettisch (LV), Litauisch (LT), Ungarisch (HU), Maltesisch (MT), Niederländisch (NL), Polnisch (PL), Portugiesisch (PT), Rumänisch (RO), Slowakisch (SK), Slowenisch (SL), Finnisch (FI), Schwedisch (SV)

Neben den 24 Amtssprachen der Europäischen Union wird zukünftig eine Sprachunterstützung auch für Isländisch, Mazedonisch, Norwegisch, Serbisch und Türkisch bereitgestellt. 


Gilt für die akademischen Jahre 2021/22, 2022/23, 2023/24 und 2024/25:

  •  Laut DAAD wurde die Verpflichtung zur Absolvierung des Sprachtests vor Ausreise aufgehoben. Grund hierfür sind technische Probleme bei den zu verwendenden IT-Tools. 
  • Wir empfehlen aber dennoch dieses kostenlose Angebot des Sprachenlernen zu nutzen, es steht Ihnen sogar insgesamt 3 Jahre zur Verfügung.


Generell gilt:

  • Muttersprachler müssen keine Sprachtests absolvieren.
  • Der Test soll in der Hauptunterrichtssprache abgelegt werden. Steht diese im OLS nicht zur Verfügung, empfehlen wir Englisch zu wählen.
  • Der zweite Sprachtest am Ende der Mobilität entfällt. (Er war auch schon 2020/21 und 2021/22 nicht mehr verpflichtend.)
  • Das Angebot gilt für Erasmus Geförderte mit einer physischen Mobilität ab 14 Tagen
  • Die Durchführung des Sprachtests dient der Dokumentation des aktuellen Sprachstandes. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Erasmus+ Programm.
  • Das Sprachlernangebot steht den Studierenden 3 Jahre zur Verfügung und sie haben somit die Möglichkeit über einen längeren Zeitraum kostenlos Ihre Sprachkenntnisse zu verbessern.

Noch Fragen?

  • Da das System nicht ganz selbsterklärend ist, finden Sie hier eine genaue Anleitung.
  •  Weitere Infos des DAAD zu OLS finden Sie hier.
  • Bei allgemeinen Fragen zum OLS Zugang können Sie sich an die ERASMUS Hochschulkoordinatorin Frau Brucker (brucker@em.uni-frankfurt.de) im Global Office wenden.
  • Bei technischen Fragen wenden Sie sich an den Help-Center der Europäischen Kommission

Teilnehmende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung können einen Zuschuss für Teilnehmende mit geringeren Chancen in Höhe von 250€ pro Monat erhalten (8,33333333€ pro Fördertag).

Voraussetzungen bei Studierenden mit einer Behinderung:

  • Grad der Behinderung von wenigstens 20
Nachweis (verpflichtend):
  • Selbsterklärung
  • Schwerbehindertenausweis
  • oder Bescheid Landessozialamt

Voraussetzungen bei Studierenden mit chronischer Erkrankung:

  • Chronische Erkrankung mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland

Nachweis (verpflichtend):

  • Selbsterklärung
  • Ärztliches Attest, welches bestätigt, dass auf Grund der vorliegenden chronischen Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht


TEILNEHMENDE MIT BEHINDERUNG (BASIEREND AUF DEN REALEN KOSTEN)

Teilnehmende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung können die Realkosten im Rahmen eines Realkostenantrags bis zu einer Maximalhöhe von 15.000€ pro Semester und Mobilität bzw. 30.000€ pro Studienjahr und Mobilität erstattet bekommen.

Voraussetzungen:

  • Grad der Behinderung von wenigstens 20 
  • oder Chronische Erkrankung mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland
  • Verwendung der Mittel dient während der Durchführung einer Mobilität der Abdeckung auslandsbedingter Mehrkosten auf Grund der Behinderung oder chronischen Erkrankung
Nachweis:
  • Selbsterklärung
  • Schwerbehindertenausweis
  • oder Bescheid Landessozialamt
  • Realkostenantrag
Es ist wichtig, die Behinderung sowohl der/m Programmbeauftragten und dem GO der Goethe-Universität als auch den Pendants der Gasthochschule zu kommunizieren, damit vorab geklärt werden kann, dass die Durchführung des ERASMUS-Studiums und der erhöhte Betreuungsaufwand dort möglich sind.


Bitte setzen Sie sich also frühzeitig mit Herrn Purkert unter outgoing@uni-frankfurt.de in Verbindung.Hier finden Sie die weiteren wichtigen Informationen der Nationalen Agentur DAAD zur Sonderförderung für Studierende mit Behinderung
Die Informationen zu Förderung von behinderten TeilnehmerInnen gilt nicht für die Schweiz, hier müssen wir im Einzelfall klären, ob ggf. die Förderung von Schweizer Seite übernommen wird, da die Finanzierung ausschließlich aus dem Swiss European Mobility Programme erfolgt.
ERASMUS-Teilnehmer*innen, die ihre Mobilität mit einem oder mehreren Kindern an der Gasthochschule verbringen, müssen diese sowohl der/m Programmbeauftragten und dem GO der Goethe-Universität als auch den Pendants der Gasthochschule melden, damit vorab geklärt werden kann, dass die Durchführung des ERASMUS-Studiums und der erhöhte Betreuungsaufwand dort möglich sind. Sie erhalten die reguläre monatliche Förderrate entsprechend der Ländergruppe und darüber hinaus eine Zuschusszahlung (Social Top up) von pauschal 250€ pro Monat, die zusätzlich auf die reguläre Förderung gezahlt wird. Leider ist der Social Top up fix und erhöht sich nicht, auch wenn Sie mit 2 oder mehr Kindern ins Ausland gehen, bleibt es bei lediglich pauschal 250€ pro Monat. 

Studierende mit Kind(ern) können einen Zuschuss für Teilnehmende mit geringeren Chancen in Höhe von 250€ pro Monat erhalten (8,33333333€ pro Fördertag). Bei der Mitnahme mehrerer Kinder erhöht sich dieser Zuschuss nicht.

Voraussetzungen:

  • Teilnehmende, die ihr/e Kind/er während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen.
  • Falls ein teilnehmendes Paar 2 Kinder mit in den Auslandsaufenthalt nimmt, kann der Zuschuss für beide Teilnehmer*innen gewährt werden.
Nachweis der Förderfähigkeit:
  • Selbsterklärung, in welcher von der begünstigten Person die Zugangsvoraussetzungen und das Vorhandensein von Nachweisen bestätigt werden, sowie das Einverständnis erklärt wird, diese Nachweise auf Aufforderung der entsendenden Hochschule vorzuhalten.
  • Ein Scan der Geburtsurkunde(n) ist vor der Mobilität per Mailanhang im GO einzureichen.
  • Die Reiseunterlagen des Kindes/der Kinder sind nach der Mobilität als Scan per Mailanhang im GO einzureichen.

Bitte setzen Sie sich in jedem Fall frühzeitig mit Herrn Purkert unter outgoing@uni-frankfurt.de in Verbindung. Hier der Link zu den Informationen der Nationalen Agentur DAAD zum Thema Sonderförderung für im Ausland Studierende mit Kind

Dieses Social Top-up gilt nicht für die Schweiz und inkl. SoSe 2023 auch nicht für Großbritannien.

Ab dem Studienjahr 2023/24 können Social Top-ups auch für Großbritannien beantragt werden.

Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus können einen Zuschuss für Teilnehmende mit geringeren Chancen in Höhe von 250€ pro Monat erhalten (8,33333333€ pro Fördertag).

Voraussetzungen:

  • Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule
  • Im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (Bspw. Physiotherapie), gelten im Rahmen der Förderfähigkeitskriterien für den Erhalt der Zusatzförderung als akademischer Abschluss.
Nachweis:
  • Selbsterklärung, in welcher von der begünstigten Person die Zugangsvoraussetzungen und das Vorhandensein von Nachweisen bestätigt werden, sowie das Einverständnis erklärt wird, diese Nachweise auf Aufforderung der entsendenden Hochschule vorzuhalten.

Erwerbstätige Studierende können einen Zuschuss für Teilnehmende mit geringeren Chancen in Höhe von 250€ pro Monat erhalten (8,33333333€ pro Fördertag).

Voraussetzungen:

  • Die Tätigkeit muss mindestens ohne Unterbrechung regelmäßig sechs Monate mit zeitlichem Bezug zur Mobilität ausgeübt worden sein. Der Beschäftigungszeitraum beginnt spätestens 6 Monate vor Bewerbung und muss zum  Antritt der Mobilität beendet/pausiert werden.
  • Während des Mindestzeitraumes der Ausübung vor Bewerbung muss das monatliche Brutto-Einkommen jeweils über 450€ und unter 850€ liegen.Die Tätigkeit wird in einem sozialversicherungspflichtigen Vertragsverhältnis ausgeübt (mind. Rentenversicherungspflicht).   --  Info für 23/24: Für den ERASMUS-Jahrgang 23/24 wurde "sozialversicherungspflichtig" gestrichen. 
  • Die Tätigkeit wird nicht in Selbstständigkeit ausgeübt.
  • Studiengänge, bei denen ein festes Gehalt gezahlt wird (bspw. duale Studiengänge) sind ausgenommen.
  • Die Tätigkeit im Entsendeland wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt.
Nachweis:
  • Selbsterklärung, in welcher von der begünstigten Person die Zugangsvoraussetzungen und das Vorhandensein von Nachweisen bestätigt werden, sowie das Einverständnis erklärt wird, diese Nachweise auf Aufforderung der entsendenden Hochschule vorzuhalten.

Mit einem ERASMUS-Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die Europäische Kommission noch der DAAD als Nationale Agentur noch die Heimathochschule haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit ERASMUS-Auslandsaufenthalten entstehen. 

Sie sind dazu verpflichtet, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz (Krankenversicherung, Haftpflicht) zu sorgen und sich über die Erfordernisse im Gastland zu informieren. Bitte klären Sie mit Ihrer Versicherung Ihren Auslandsversicherungsschutz ab und schließen Sie ggf. eine Auslandszusatzversicherung ab. Je nach Krankenversicherung sind Tarife teilweise innerhalb der EU-Länder gültig.

Das Studierendenwerk Frankfurt hat für seine Studierenden eine Gruppenhaftpflicht- und -unfallversicherung abgeschlossen, die auch im Ausland Versicherungsschutz bietet. Bitte prüfen Sie genau, ob diese Versicherungen den benötigten Schutz bieten.  

Für alle Teilnehmer*innen am ERASMUS-Programm (Studierende, Praktikanten und Lehrende) besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet. 

SIE MÜSSEN AUCH WÄHREND IHRES ERASMUS-STUDIUMS AN DER GOETHE-UNIVERSITÄT IMMATRIKULIERT SEIN! Denken Sie daher rechtzeitig an die Rückmeldung und bei zweisemestrigen Auslandsaufenthalten auch das Rückmelden zum nächsten Semester per Überweisung des Semesterbeitrages. Aktuelle Infos zu den Fristen gibt es hier.

Urlaubssemester:

  • nicht vorgeschrieben, wegen des ERASMUS-Studiums ein Urlaubssemester zu nehmen. 
  • Zahl der Fachsemester stagniert, ohne Urlaubssemester erhöht sie sich
  • sprechen Sie sich im Zweifel mit Ihrem Prüfungsamt ab
  • während eines Urlaubssemesters können keine Leistungsnachweise an der Heimathochschule erbracht werden 
  • fristgerechter Antrag (30.10. fürs WS; 30.04. für SoSe) beim Studienservicecenter SSC unter Vorlage der ERASMUS-Teilnahmebestätigung, die Ihnen vom Global Office in Ihrem Teilnehmer*innenkonto bereit gestellt wird

Kindergeld und Urlaubssemester:

  • Laut Angaben des Studierendensekretariats kein Anspruch auf Kindergeldzahlungen während eines Urlaubssemesters
  • Um weiterhin Kindergeld zu erhalten, sollte es allerdings ausreichen, entweder die Immatrikulationsbescheinigung der Gastuniversität oder die ERASMUS-Teilnahmebescheinigung des Global Office der zuständigen Behörde vorzulegen, aus der hervorgeht, dass Sie an der Gasthochschule eingeschrieben sind und erbrachte Leistungen während eines Auslandsstudiums prinzipiell auf das Studium angerechnet werden können. 
  • Bitte informieren Sie sich aber auch selbständig bei den zuständigen Behörden, da uns nicht immer aktuelle Informationen vorliegen und wir somit keine Garantie für die Richtigkeit unserer diesbezüglicher Angaben geben können.
Die Kosten des Semestertickets (als Teil des Semesterbeitrags) können Ihnen vor Ihrem Auslandsaufenthalt von der Härtefondsstelle des Studentenwerks auf Antrag zurückerstattet werden – unabhängig davon, ob Sie ein Urlaubssemester nehmen oder nicht. Es reicht eine ERASMUS-Teilnahmebestätigung bzw. Immatrikulationsbescheinigung der Gasthochschule aus. Ob die Rückerstattung für Sie finanziell Sinn macht, müssen Sie selbständig berechnen und entscheiden.
BAföG-berechtigte Studierende sollen auch für den Auslandsaufenthalt mit ERASMUS BAföG in Anspruch nehmen. Laut § 21 Abs. 3 Nr. 2 gilt, dass leistungs- und begabungsabhängige Stipendien (ERASMUS wird dazu gezählt), die einen Monatsdurchschnitt von 300 € übersteigen, als Einkommen zu berücksichtigen und auf den jeweiligen Bedarf anzurechnen sind. Aufgrund der hohen zusätzlichen Kosten stehen die Chancen auf eine Ausbildungsförderung nach BAföG für einen Studienaufenthalt im Ausland höher als für eine Inlandsförderung. Ansprechpartner*innen finden Sie bei dem je nach Region zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Eine Liste der zuständigen Ämter sowie Antragsformulare gibt es auf der BAföG-Internetseite erhältlich. Die Antragsfrist ist in der Regel 6 Monate vor Antritt des geplanten Auslandsaufenthaltes.
Eine Bestätigung über die Höhe der ERASMUS-Förderung erhalten Sie im Teilnehmer*innenkonto, nachdem die Stipendienberechnung implementiert wurde ab ca. Ende Juni. Gerne können Sie uns die vom Auslands-BAföG-Amt bereitgestellte Formularvorlage (Beiblatt zu Formblatt 6) per Email zukommen lassen, so dass wir diese ausfüllen und unterschreiben und Ihnen als Mailanhang zurücksenden können.
Für Inlands-BAföG-Empfänger*innen: Für die Beantragung des Auslands-BAföG ist es ggf. notwendig, ein Urlaubssemester zu beantragen, da andernfalls das Inlands-BAföG greift und somit der Auslandsaufenthalt auf das Inlands-BAföG und die Förderungshöchstdauer angerechnet würde. (Bitte prüfen Sie diese Information bei Ihrem BAföG-Amt, da wir ggf. nicht die aktuellsten Informationen hierzu haben!)
Das Auslands-BAföG kann zusätzlich und unabhängig von der Inlandsförderungsdauer geleistet werden und wird somit nicht auf die Förderungshöchstdauer angerechnet.
Sie finden im Goethe Globe Ihrer Vorgänger*innen zur besseren Orientierung und Vorbereitung Ihres ERASMUS-Aufenthaltes: http://www.uni-frankfurt.de/outgoing/erfahrungsberichte