Lehrkompetenz in Berufungsverfahren

Die Einschätzung von Lehrkompetenz in Berufungsverfahren ist ein komplexer Vorgang, für den ganz unterschiedliche Informationen herangezogen werden können. Die Beurteilung erfolgt entsprechend auch nicht nach einem festen Muster, sondern sollte sich aus den Anforderungen für die jeweilige Position begründen lassen. Dies impliziert eine Bestimmung von Anforderungskriterien und die Schaffung einer vergleichbaren Informationslage bei den Bewerber*innen, um die Passung zu den durch die Fachbereiche definierten Kriterien beurteilen zu können.

Mitglieder*innen von Berufungskommissionen finden hier Informationsmaterialien und Empfehlungen zu Maßnahmen, mit denen das Thema „Lehre“ systematisch in die verschiedenen Schritte von regulären Berufungsverfahren einbezogen und beurteilt werden kann.

Mitglieder*innen der Berufungskommissionen können sich in allen Schritten durch das IKH (hochschuldidaktik@uni-frankfurt.de) beraten lassen.