Ablauf und Angebote

Am einfachsten melden Sie sich per Mail bei uns, wenn Sie ein Erstgespräch wünschen. Wir bieten Ihnen ein oder zwei Termine an und bitten um Bestätigung. Die vereinbarten Termine sind verbindlich.

Bitte bringen Sie zum Erstgespräch Ihre Krankenkassenkarte mit. Sollten weitere Termine vereinbart werden und in ein neues Quartal (Quartalsbeginn jeweils 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10.) fallen, benötigen wir erneut Ihre Krankenkassenkarte.

Das Erstgespräch findet in unserem Ambulanzraum statt. Vor Beginn des Gesprächs bitten wir um Ihr schriftliches Einverständnis zur Speicherung Ihrer Daten für Forschungszwecke. Für das Erstgespräch sowie maximal vier weitere Gesprächstermine (sogenannte probatorische Sitzungen) stehen jeweils 50 Minuten zur Verfügung. Die Gespräche werden von uns auf Tonband aufgezeichnet. Im Anschluss an das Erstgespräch bitten wir Sie, einige diagnostische Fragebögen auszufüllen.

Die Ambulanz ist von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen als Hochschulambulanz für Forschung und Lehre ermächtigt. Die Kosten für die probatorischen Sitzungen werden daher von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen bzw. in der Regel auch von privaten Krankenkassen bzw. der Beihilfe für Beamte. Sind Sie privat versichert, prüfen Sie sicherheitshalber, welche Klauseln in Ihrem Vertrag zur Psychotherapie enthalten sind.

Nach Abschluss der Diagnostik besprechen wir mit Ihnen, ob und wenn ja, welche Art der Psychotherapie für Sie passend sein könnte. In Einzelfällen können auch Kurzzeittherapien (maximal 25 Sitzungen) in unserer Ambulanz angeboten werden, sei es als Krisenintervention, zur Indikationsprüfung oder als eigenständige Therapie. Ansonsten versuchen wir, Ihnen einen Therapieplatz bei einem niedergelassenen Therapeuten oder einer niedergelassenen Therapeutin zu vermitteln.

Je nach Verfügbarkeit kann es hier zu Wartezeiten kommen. Ein Antrag auf Psychotherapie wird von dem/der niedergelassenen Kollegen/in gestellt. Ambulante Psychotherapie findet in der Regel ein- bis dreimal wöchentlich mit einem 50-minütigen Gespräch statt und dauert – je nach Art der Erkrankung und gewähltem Verfahren – ca. zwischen einem halben Jahr und drei Jahren; in Einzelfällen kann auch eine längere Behandlung sinnvoll sein.