Prüfungsmodalitäten
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung ist die Voraussetzung, für die Abrechnung der Ausbildungstherapien in der Ambulanz und wird von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gefordert. Die Zwischenprüfung kann frühestens nach der Hälfte der praktischen Tätigkeit und der Hälfte der theoretischen Ausbildung abgelegt werden. Die Zwischenprüfung wird als mündliche Einzelprüfung mit einer Dauer von 30 Minuten durchgeführt.
Die Zwischenprüfung erfordert, dass im Rahmen der praktischen Tätigkeit mindestens 900 Stunden erbracht wurden, in denen eine Beteiligung an 20 Patientenbehandlungen nachgewiesen werden kann und bereits 300 Stunden Theorie absolviert wurden.
Abschlussprüfung
Den Abschluss der Ausbildung bildet die staatliche Prüfung, die vor dem Hessischen Landesprüfungsamt für Heilberufe nach Absolvierung aller Ausbildungsteile abgelegt wird. Die staatliche Prüfung umfasst einen schriftlichen Teil im Umfang von 120 Minuten sowie einen mündlichen Teil, der aus einer 30 minütigen Einzelprüfung und einer 120 minütigen Gruppenprüfung besteht. Näheres zur staatlichen Prüfung regelt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Psychologische Psychotherapeuten.
Antrag auf Approbation
Nach erfolgreichem Abschluss der staatlichen Prüfung kann beim Hessischen Landesamt für Heilberufe ein Antrag auf Erteilung der Approbation gestellt werden. Die näheren Voraussetzungen der Antragstellung regelt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten.