Ausbildung

Informationen zur Ausbildung

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Allgemeines

Allgemeine Informationen zur Ausbildung

Beginn der Ausbildung

Neue Kurse beginnen jeweils zum Wintersemester eines Jahres. Die erste Veranstaltung wird Anfang Oktober durchgeführt. Auf Antrag ist es möglich, bis zu sechs Monate vor Beginn der theoretischen Ausbildung mit der praktischen Tätigkeit zu beginnen.

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Jahren und umfasst insgesamt mind. 4.200 Stunden. Die Ausbildung kann auch über einen Zeitraum von fünf Jahren verlängert werden.

Inhalte der Ausbildung

Die Ausbildung besteht aus einer praktischen Tätigkeit, einer theoretischen Ausbildung, einer praktischen Ausbildung mit Patientenbehandlungen unter Supervision sowie der Selbsterfahrung.

Theoretische Ausbildung

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 600 Stunden, davon werden 200 Stunden Grundkenntnisse für die psychotherapeutische Tätigkeit und 400 Stunden Spezialkenntnisse und Vertiefung in Verhaltenstherapie vermittelt. Die Theorie wird aus didaktischen Erwägungen ausschließlich in Seminarform vermittelt, so dass eine Arbeit in Kleingruppen unter individueller Anleitung durch den Dozenten in allen Veranstaltungen gewährleistet ist. Zur Vor- und Nachbereitung der Seminare werden mindestens 180 Stunden in Kleingruppen absolviert.

Praktische Tätigkeit

Praktische Tätigkeit

Die praktische Tätigkeit dient dem Erwerb praktischer Erfahrungen in der Behandlung von Störungen mit Krankheitswert sowie von Kenntnissen, bei denen Psychotherapie nicht indiziert ist. Die praktische Tätigkeit untergliedert sich in zwei Abschnitte:

Praktische Tätigkeit I

Die praktische Tätigkeit I ist eine einjährige Tätigkeit mit einem Umfang von mindestens 1.200 Stunden in einer psychiatrisch klinischen Einrichtung, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung für Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen ist oder in einer als gleichwertig anerkannten Einrichtung.

Während der praktischen Tätigkeit wird der Ausbildungsteilnehmer jeweils über einen längeren Zeitraum an der Diagnostik und der Behandlung von mindestens 30 Patienten beteiligt. Diese Behandlungen werden dokumentiert.

Praktische Tätigkeit II

Die praktische Tätigkeit II ist eine halbjährige praktische Tätigkeit mit einem Umfang von 600 Stunden in einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung oder in der Praxis eines/einer Ärztlichen oder Psychologischen PsychotherapeutIn.

Praktische Ausbildung

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung ist Teil der vertieften Ausbildung in Verhaltenstherapie und dient dem Erwerb sowie der Vertiefung von Kenntnissen und praktischen Kompetenzen bei der Behandlung von Störungen mit Krankheitswert. Sie umfasst mindestens 600 Behandlungsstunden unter Supervision mit mindestens sechs Patientenbehandlungen.


Für insgesamt sechs Therapien muss ein ausführlicher Fallbericht erstellt werden, der die Diagnostik, Indikationsstellung, Behandlungsverlauf und -ergebnis sowie die Evaluation des Behandlungsergebnisses und den Verlauf der Supervision berücksichtigt. Alle übrigen Therapien werden mittels kurzer Falldarstellung dokumentiert.


Die Behandlungsstunden werden nach jeder dritten bis vierten Behandlungsstunde von einem/einer qualifizierten SupervisorIn des Ausbildungsprogramms für Psychologische Psychotherapie supervidiert.


Die Behandlungsstunden werden in der Regel [an der Psychotherapeutischen Ambulanz] des Ausbildungsinstituts absolviert.
Die Supervision umfasst mindestens 150 Stunden, wobei 50 Stunden als Einzelsupervision durchgeführt werden. Mindestens 150 Stunden dienen der Vor- und Nachbereitung der Supervision und mindestens 200 Stunden werden für die Abfassung der Fallberichte berechnet.

Selbsterfahrung

Selbsterfahrung

Die Selbsterfahrung umfasst mindestens 120 Stunden und beinhaltet die Reflexion und Modifikation persönlicher Voraussetzungen für die therapeutische Tätigkeit, unter Einbeziehung biographischer Aspekte sowie bedeutsamer Aspekte des Erlebens und Handelns im Zusammenhang mit der eigenen Arbeit als PsychotherapeutIn. Im Rahmen der Selbstmodifikation wird ein Bericht über die Modifikation eines eigenen Problems oder Anliegens erstellt.

Ausbildungsverlauf

Exemplarischer Ausbildungsverlauf

Um Ihnen einen ungefähren Überblick über den inhaltlichen sowie organisatorischen Verlauf der Ausbildung zu geben, haben wir einen exemplarischen Ausbildungsverlauf für Sie zusammengestellt.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um beispielhafte Inhalte und Stundenverteilungen handelt, die vom individuellen Durchlauf der Ausbildung sowie vom jeweiligen Curriculum abweichen können.

Mehr Informationen

Seminarzeiten

Veranstaltungszeiten & -formen

Die theoretische Ausbildung findet in den Räumen des Ausbildungsinstituts (Varrentrappstraße 40 - 42), an einem festen Wochentermin (z.B. dienstags oder mittwochs von 17:30 bis 21:00 Uhr) oder an Wochenenden (09:30 bis 18:00 Uhr), statt. Daneben werden auch Veranstaltungen in kooperierenden klinischen Einrichtungen durchgeführt. Dies erlaubt ein Kennenlernen der jeweiligen Einrichtung vor Ort.

Die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungsinhalte erfolgt in Kleingruppen von drei bis sechs Teilnehmern, die ihre Treffen selbst organisieren.

Die Gruppensupervision findet in Gruppen von vier Teilnehmern statt. Die Selbsterfahrung wird von zwei Selbsterfahrungsleitern durchgeführt, wobei sich die Arbeit in Großgruppe und Kleingruppen sowie Einzelarbeit abwechselt.

Prüfungsmodalitäten

Prüfungsmodalitäten

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung ist die Voraussetzung, für die Abrechnung der Ausbildungstherapien in der Ambulanz und wird von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gefordert. Die Zwischenprüfung kann frühestens nach der Hälfte der praktischen Tätigkeit und der Hälfte der theoretischen Ausbildung abgelegt werden. Die Zwischenprüfung wird als mündliche Einzelprüfung mit einer Dauer von 30 Minuten durchgeführt.

Die Zwischenprüfung erfordert, dass im Rahmen der praktischen Tätigkeit mindestens 900 Stunden erbracht wurden, in denen eine Beteiligung an 20 Patientenbehandlungen nachgewiesen werden kann und bereits 300 Stunden Theorie absolviert wurden.

Abschlussprüfung

Den Abschluss der Ausbildung bildet die staatliche Prüfung, die vor dem Hessischen Landesprüfungsamt für Heilberufe nach Absolvierung aller Ausbildungsteile abgelegt wird. Die staatliche Prüfung umfasst einen schriftlichen Teil im Umfang von 120 Minuten sowie einen mündlichen Teil, der aus einer 30 minütigen Einzelprüfung und einer 120 minütigen Gruppenprüfung besteht. Näheres zur staatlichen Prüfung regelt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Psychologische Psychotherapeuten.

Antrag auf Approbation

Nach erfolgreichem Abschluss der staatlichen Prüfung kann beim Hessischen Landesamt für Heilberufe ein Antrag auf Erteilung der Approbation gestellt werden. Die näheren Voraussetzungen der Antragstellung regelt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten.

Bewerbung & Zulassung

Bewerbung & Zulassungsverfahren

Bewerbung

Eine Bewerbung für das Ausbildungprogramm kann zu jeder Zeit erfolgen, wobei das Bewerbungsverfahren in der Regel im Mai eines jeden Jahres für das Folgejahr anläuft. Bei der Vergabe der Ausbildungsplätze wird der Eingangszeitpunkt Ihrer Bewerbung berücksichtigt. 

Zulassung

Die Bewerberauswahl erfolgt in einem gestaffelten Auswahlsystem. Ihre Unterlagen werden gesichtet und unter Berücksichtigung der Auswahlkriterien und des Gesamteindrucks in eine Rangreihe gebracht. Ausgewählte Bewerber werden zum Auswahlgespräch eingeladen. Über die Zulassung zur Ausbildung entscheidet dann der Ausbildungsausschuss unter Berücksichtigung der Bewerbungsunterlagen und des Verlaufs des Auswahlgesprächs. Die Bearbeitung Ihrer Unterlagen kann im Einzelfall einige Zeit in Anspruch nehmen. Aufgrund der Vielzahl an Bewerbungen, die uns erreichen, bitten wir Sie von Nachfragen im Bearbeitungsprozess abzusehen. 

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Gebühren

Gebühren

Uns liegt die transparente Darstellung der anfallenden Gebühren am Herzen, weshalb nachfolgend die einzelnen Module der Ausbildung sowie die dabei anfallenden Kostenpunkte aufgeführt werden.

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FAQs

Häufig gestellte Fragen

Um womöglich verbleibende offene Fragen klären zu können, haben wir eine Übersicht über die häufigsten Fragen erstellt, die uns per Mail zugegangen sind. Sollten Sie noch offene Fragen haben, so kontaktieren Sie uns bitte per Mail an [ausbildungsprogramm@zpt-gu.de].

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