Bewerbung und Zulassungsverfahren

Bewerbung

Schriftliche Bewerbungen sollten folgende Unterlagen umfassen:

  • Anschreiben mit Begründung des Ausbildungswunsches
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Passbild
  • Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife
  • Diplom- oder Masterzeugnis (Prüfung in Klinischer Psychologie), bzw. Vordiplom- oder Bachelorzeugnis
  • Arbeitszeugnisse, Praktikumsbescheinigungen
  • Aufnahmeantrag (Laden Sie sich hierzu [unser Antragsformular zur Zulassung] herunter.)

Eine Bewerbung für das Ausbildungprogramm kann zu jeder Zeit erfolgen, wobei das Bewerbungsverfahren in der Regel im Mai eines jeden Jahres für das Folgejahr anläuft. Bei der Vergabe der Ausbildungsplätze wird der Eingangszeitpunkt Ihrer Bewerbung berücksichtigt. 

Die Bewerberauswahl erfolgt in einem gestaffelten Auswahlsystem. Ihre Unterlagen werden gesichtet und unter Berücksichtigung der Auswahlkriterien und des Gesamteindrucks in eine Rangreihe gebracht. Ausgewählte Bewerber werden zum Auswahlgespräch eingeladen. Über die Zulassung zur Ausbildung entscheidet dann der Ausbildungsausschuss unter Berücksichtigung der Bewerbungsunterlagen und des Verlaufs des Auswahlgesprächs. Die Bearbeitung Ihrer Unterlagen kann im Einzelfall einige Zeit in Anspruch nehmen. Aufgrund der Vielzahl an Bewerbungen, die uns erreichen, bitten wir Sie von Nachfragen im Bearbeitungsprozess abzusehen.

Zulassungsverfahren

Das Punktesystem setzt sich bei der schriftlichen Bewerbung aus Folgendem zusammen:

  • Dauer des Studiums - unter 12 Semester: 1 Punkt
  • zeitnaher Ausbildungsbeginn nach Studiumsabschluss: 1 Punkt
  • Diplom-/ Masternote bzw. Vordiplomnote-/ Bachelornote „sehr gut”: 3 Punkte
  • Einschlägige studienbegleitende Praktika im Bereich Klinische Psychologie und Psychotherapie / Psychiatrie - mind. 6 Wochen: 1 Punkt
  • Einschlägige studienbegleitende Praktika im Bereich Klinische Psychologie und Psychotherapie / Psychiatrie - mind. 12 Wochen: 2 Punkte

Es können mit der schriftlichen Bewerbung maximal 7 Punkte erreicht werden.

Das Auswahlgespräch wird gleichfalls mit einem Punktesystem bewertet. Im Auswahlgespräch wird besonders die persönliche Eignung bewertet, von 0 bis 7 Punkten. Die Gesamtpunktzahl aus schriftlicher Bewerbung und Auswahlgespräch bestimmt über die Zulassung, wobei ein Mindestpunktwert von 1 für die persönliche Eignung Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung ist.