Inhalte der Ausbildung

   

Die Ausbildung besteht aus den Bausteinen der "praktischen Tätigkeit", der "theoretischen Ausbildung", der "praktischen Ausbildung" mit Behandlungen von Patient*innen unter Supervision sowie der "Selbsterfahrung".

Praktische Tätigkeit

Die praktische Tätigkeit dient dem Erwerb praktischer Erfahrungen in der Behandlung von Störungen mit Krankheitswert sowie von Kenntnissen anderer Störungen, bei denen Psychotherapie nicht indiziert ist. Die praktische Tätigkeit untergliedert sich in zwei Abschnitte:

  1. Eine einjährige Tätigkeit mit einem Umfang von mindestens 1.200 Stunden in einer kinder- und jugendpsychiatrischen klinischen Einrichtung, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie oder als gleichwertige Einrichtung zugelassen ist. Während der praktischen Tätigkeit wird der Ausbildungsteilnehmer jeweils über einen längeren Zeitraum an der Diagnostik und der Behandlung von mindestens 30 Patient*innen beteiligt. Diese Behandlungen werden dokumentiert.
  2. Eine halbjährige praktische Tätigkeit mit einem Umfang von 600 Stunden in einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung, die der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen dient, oder in einer vom Ausbildungsausschuss anerkannten Ausbildungspraxis.

Das Ausbildungsprogramm Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kooperiert im Rahmen der praktischen Tätigkeit mit verschiedenen klinischen Einrichtungen bzw. Praxen.

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 600 Stunden, davon werden 200 Stunden Grundkenntnisse für die psychotherapeutische Tätigkeit und 400 Stunden Spezialkenntnisse und Vertiefung in Verhaltenstherapie vermittelt. Die Theorie wird aus didaktischen Erwägungen ausschließlich in Seminarform vermittelt, so dass eine Arbeit in Kleingruppen unter individueller Anleitung durch den Dozent*innen in allen Veranstaltungen gewährleistet ist. Zur Vor- und Nachbereitung der Seminare werden mindestens 180 Stunden in Kleingruppen absolviert.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung ist Teil der vertieften Ausbildung in Verhaltenstherapie und dient dem Erwerb sowie der Vertiefung von Kenntnissen und praktischen Kompetenzen bei der Behandlung von Störungen mit Krankheitswert im Kindes- und Jugendalter. Sie umfasst mindestens 600 Behandlungsstunden unter Supervision mit mindestens sechs Patient*innen-Behandlungen.

Für insgesamt sechs Therapien muss ein ausführlicher Fallbericht erstellt werden, der die Diagnostik, Indikationsstellung, Behandlungsverlauf und -ergebnis sowie die Evaluation des Behandlungsergebnisses und den Verlauf der Supervision berücksichtigt. Alle übrigen Therapien werden mittels kurzer Falldarstellung (Epikrisen) dokumentiert.

Die Behandlungsstunden werden nach jeder dritten bis vierten Behandlungsstunde von einem*einer qualifizierten Supervisor*in des Ausbildungsprogramms Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie supervidiert.

Die Behandlungsstunden werden in der Regel in der Verhaltenstherapie-Ambulanz des Ausbildungsinstituts absolviert.

Die Supervision umfasst mindestens 150 Stunden, wobei 50 Stunden als Einzelsupervision durchgeführt werden. Mindestens 150 Stunden dienen der Vor- und Nachbereitung der Supervision und mindestens 200 Stunden werden für die Abfassung der Fallberichte berechnet.

Selbsterfahrung

Die Selbsterfahrung umfasst mindestens 120 Stunden und beinhaltet die Reflexion und Modifikation persönlicher Voraussetzungen für die therapeutische Tätigkeit, unter Einbeziehung biographischer Aspekte sowie bedeutsamer Aspekte des Erlebens und Handelns im Zusammenhang mit der eigenen Arbeit als Psychotherapeut*in. Im Rahmen der Selbstmodifikation wird ein Bericht über die Modifikation eines eigenen Problems oder Anliegens erstellt.