Die grundständige Ausbildung zur*zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in

Ausbildungsangebot

Grundständige Ausbildung

Seit 2010 ist die Ausbildung zum*zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in angelaufen. Die Auszubildenden zur*zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in (KJP) erhalten die wissenschaftliche und praktische Qualifikation für eine psychotherapeutische Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen. Sie richtet sich nach den Vorgaben der Übergangsregelung des Psychotherapeutengesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV) und führt zur Approbation und damit zu Erlaubnis der Ausübung der Heilkunde.

Ziele

Ziel der Ausbildung ist die wissenschaftliche und praktische Qualifikation von Psycholog*innen, Pädagog*innen und Sozialpädagog*innen mit Diplom- oder Masterabschluss für eine klinisch psychologisch/psychotherapeutische Tätigkeit mit der Vertiefung Verhaltenstherapie bei psychischen und psychosomatischen Erkrankungen sowie bei psychischen Folgeerscheinungen körperlicher Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen. Dies beinhaltet die theoretische Kenntnis von psychologischen und medizinischen Störungs- und Veränderungsmodellen, diagnostischen Methoden und psychologischen Behandlungsverfahren. Darüber hinaus beinhaltet die Ausbildung die Vermittlung praktischer Fertigkeiten, um diagnostische Methoden und psychologische Behandlungsverfahren kompetent einzusetzen.

Das Ausbildungsprogramm Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist vom Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) gemäß §6 Psychotherapeutengesetz (in der Fassung vor dem 01.09.2020, §28 in der neuen Fassung) als staatliche Ausbildungsstätte anerkannt.

Die Ausbildung ist gemäß  der Übergangsregelung des Psychotherapeutengesetzes und der entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten konzipiert und bildet die Voraussetzung für den Antrag auf Erteilung der Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in.

Die Approbation am Ende der Ausbildung berechtigt zur Durchführung heilkundlicher Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich. Heilkundliche Psychotherapie ist die Anwendung wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist. Die Berufsbezeichnung „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in” darf nur von approbierten Psycholog*innen, Pädagog*innen und Sozialpädagog*innen mit Diplom- oder Masterabschluss geführt werden. Formal kann in Hessen derzeit auch ein Ein-Fach-Bachelorabschluss, z. B. in Sozialer Arbeit die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung zum*zur „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in” erfüllen.

Zielgruppe

Der Ausbildungsgang steht zurzeit Psycholog*innen (mit Prüfungsfach „Klinische Psychologie“ in der Abschluss-Prüfung), Pädagog*innen und Sozialpädagog*innen mit Diplom- oder Master-Abschluss offen. In Zweifelsfragen gibt nur das HLfGP verbindliche Auskunft über Zugangsberechtigungen oder über mögliche Anerkennungen von äquivalenten Abschlüssen, auch über solche aus dem europäischen Ausland.