Bewerbung Bachelor

+++ NEU: Studieneignungstest BaPsy-DGPs +++

Ab dem Wintersemester 2023/24 wird die Goethe-Universität Frankfurt für die Zulassung zum Bachelor Psychologie das Ergebnis des deutschlandweit einheitlichen Studieneignungstests „BaPsy-DGPs“ berücksichtigen.

Im Bewerbungsverfahren können durch die Note der Hochschulzugangsberechtigung maximal 55 Prozent und durch das Testergebnis des BaPsy-DGPs maximal weitere 45 Prozent im Auswahlverfahren erreicht werden.

Anmeldung & Testorte und -termine
Die Anmeldung zu der Testdurchführung erfolgt unter https://www.studieneignungstest-psychologie.de. Aktuelle Informationen zu Anmeldefristen, Testorten und Testterminen sowie weitere Informationen zu Testinhalten, Vorbereitung und Testgebühr finden Sie ebenfalls auf der Seite https://www.studieneignungstest-psychologie.de.

Gültigkeit
Der Studieneignungstest kann wiederholt werden, allerdings frühestens nach jeweils fünf Jahren. Die Gültigkeit des Testbescheids beträgt daher nach der Empfehlung der DGPs und der Testautoren mindestens fünf Jahre. Das Testergebnis kann während seiner Gültigkeit wiederholt für Zulassungsanträge an derselben oder an anderen Hochschulen, die ebenfalls den Studieneignungstests BaPsy-DGPs für die Zulassungsentscheidung einsetzen, verwendet werden. Jede Hochschule legt fest, wie lange ein Testbescheid gültig ist. Die Goethe-Uni Frankfurt akzeptiert Testbescheide, die nicht älter als 5 Jahre sind.

Kennwerte
Der Testbescheid weist die Testleistung in zwei Kennwerten aus: Prozentrang einer Person innerhalb aller Ergebnisse des Testjahrs und der Standardwert. Jede Hochschule bestimmt, welchen der Kennwerte sie verwendet. An der Goethe-Uni Frankfurt wird der Prozentrangverwendet.

Freiwilligkeit
Die Testteilnahme ist freiwillig und stellt keine Voraussetzung für eine Zulassung dar. Es wird jedoch allen Studieninteressierten empfohlen, am Testverfahren teilzunehmen, um so die Chancen auf einen Studienplatz zu verbessern.

(Hinweis: Bewerbungen aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten, Zweitstudienbewerbungen sowie Bewerbungen mit Anrechnung von Wartezeiten ziehen keinen Nutzen aus einer BaPsy-DGPs-Teilnahme.)


Studienvoraussetzungen

Voraussetzung für  den Zugang zum Bachelor-Studiengang Psychologie ist die Allgemeine Hochschulreife oder eine gleichgestellte Hochschulzugangsberechtigung (§ 63 HHG). Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen bei der Immatrikulation entsprechend der "Ordnung der Johann Wolfgang Goethe-Universität über die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)" in ihrer jeweils gültigen Fassung einen Sprachnachweis vorlegen, soweit sie nicht von der Deutschen Sprachprüfung nach Maßgabe der DSH-Ordnung freigestellt sind.

Da es sich bei dem Bachelor-Studiengang Psychologie um einen zulassungsbeschränkten Studiengang handelt, müssen gemäß der Zulassungssatzung für die psychologischen Studiengänge der Goethe-Universität Frankfurt weitere Qualifikationen in ihrer jeweils gültigen Form erfüllt sein (vgl. Zulassungswerte der NC-Studiengänge zum Wintersemester 2021/22).


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Studiengang Psychologie
Abschluss Bachelor
HF/NF Hauptfach ohne Nebenfach
Regelstudienzeit 6 Semester
Unterrichtssprache Deutsch
Studienbeginn nur Wintersemester
Bewerbungsfrist siehe Termine und Fristen
Zulassungsmodus beschränkt

Bewerbungsverfahren

Achtung: Für eine Bewerbung für Psychologie im 1. Fachsemester ist zwingend eine vorherige Registrierung auf hochschulstart.de erforderlich. Ohne die damit verbundene BID & BAN ist eine Bewerbung ausgeschlossen! 

Dieser Studiengang ist universitätsintern zulassungsbeschränkt (NC). Die Studienplätze werden in diesem Verfahren zu 20% nach Wartezeit und zu 80% nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung vergeben. Als Wartezeit gilt die Zeit zwischen dem Abitur und der Studienbewerbung (ausgenommen Studienzeit). Einen Überblick über die NC-Werte der vergangenen Semester erhalten Sie hier.

Sie bewerben sich bequem innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über das Bewerbungsportal der Goethe-Universität. Ob und welche Unterlagen zur Bewerbung eingesandt werden müssen, erfahren Sie innerhalb des Online-Bewerbungsprozesses.

Nach einer erforderlichen Bearbeitungszeit erhalten Sie einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid. Bitte beachten Sie hierzu die Termine der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de).

Die Goethe-Universität berücksichtigt – vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien - ab dem Wintersemester 2023/24 in ihrem Auswahlverfahren das Ergebnis des Studieneignungstests BaPsy-DGPs. Im Auswahlverfahren werden die Abiturnote und die Leistung beim Auswahltest miteinander verrechnet, mit einer Gewichtung von 55% für die Abiturnote und 45% für die Leistung im Test.

Informationen zu Testorten und Testterminen sowie zu Testinhalten Vorbereitung und Testgebühr finden Sie auf der Seite https://www.studieneignungstest-psychologie.de