Führerschein und Auto

Führerschein

Wenn Sie während Ihres Aufenthalts in Deutschland selbst mit einem Auto fahren möchten, benötigen Sie eine gültige Fahrerlaubnis. Führerscheine aus EU- oder EWR-Ländern sind in Deutschland unbegrenzt gültig. Ein internationaler Führerschein wird in Deutschland ebenfalls anerkannt. Führerscheine aus außereuropäischen Ländern (mit deutscher Übersetzung) verlieren nach Ablauf eines halben Jahres ihre Gültigkeit. Sie müssen dann bei der Führerscheinstelle einen deutschen Führerschein beantragen.

Je nach Herkunftsland müssen Sie dazu erneut eine Fahrprüfung (theoretisch und/oder praktisch) ablegen. Die Umschreibung des Führerscheins sollten Sie möglichst rechtzeitig beantragen, mindestens drei Monate vor Ablauf der Frist. Ob Sie mit einem ausländischen Führerschein in Deutschland ein Fahrzeug führen dürfen und unter welchen Bedingungen eine Umschreibung möglich ist, muss im Einzelfall anhand der Herkunftsländer geklärt werden.

  • Angehörige von „Privilegiertenstaaten“ können gegen eine Gebühr und ohne erneute Prüfungen ihren Führerschein umschreiben lassen. Weitere Informationen und eine Auflistung der zugehörigen Länder finden Sie hier
  • Angehörige von „Drittstaaten“ sind für eine Umschreibung verpflichtet, bei einer deutschen Fahrschule eine theoretische und/oder praktische Prüfung abzulegen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Sie können Ihr Auto zollfrei nach Deutschland einführen, wenn Sie mindestens ein Jahr im Ausland gelebt haben, der Wagen mindestens sechs Monate von Ihnen im Ausland benutzt wurde und Sie das Fahrzeug nur für Ihren persönlichen Gebrauch mitbringen und später wieder ausführen werden. Bei Aufenthalten unter einem Jahr genügt ein internationaler oder ausländischer Kraftfahrzeug-Zulassungsschein (in deutscher Übersetzung).

Fahrschulen in Frankfurt

Ummeldung KFZ

Sobald Sie sich in Frankfurt polizeilich gemeldet haben, sind Sie verpflichtet, auch Ihr Fahrzeug in Deutschland anzumelden. Für diese Anmeldung müssen Sie sich an die Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle wenden.

Für die Ummeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II oder die Betriebserlaubnis
  • den Fahrzeugschein, die Zulassungsbescheinigung Teil I 
  • das / die bisherigen Kennzeichenschild / er, sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • einen gültigen Abgasuntersuchungsbericht (für PKW, LKW, So.Kfz)
  • einen gültigen Hauptuntersuchungsbericht
  • eine Versicherungsbestätigung (früher Versicherungsdoppelkarte)
  • einen gültigen Pass oder Personalausweis, bei Firmen die Gewerbeanmeldung
  • eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer, die sich auf ein inländisches Konto bezieht
  • Bei Ausländer*innen (auch EU-Bürger*innen) zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • Gebühren: ca. 30 Euro für die Ummeldung + 20-30 Euro für neue Nummernschilder + gegebenenfalls 15 Euro für Wunschnummernschild

Weitere Informationen zu einem Kraftfahrzeug in Deutschland finden Sie auf den Seiten von EURAXESS Deutschland.

Kontakt

Ordnungsamt

Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge

Servicezentrum Rund ums Auto 
Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main

Google Maps

- Führerscheinstelle

Telefon: +49 (0)69 212 42334

Telefax: +49 (0)69 212 43230

E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt-frankfurt.de

Website

- Internationale Ummeldung von Kraftfahrzeugen

Telefon: +49 (0)69 212 41293