Beantragung von Personalmobilitäten

  

  • Eine Förderung von Mobilitäten für  Fort- und Weiterbildungszwecke  (STT) wird mit dem auf der Webseite im Bereich Unterlagen zum Download  zur Verfügung stehenden Antragsformular beantragt. Die Antragsstelle für Outgoing-Mobilität ist das Global Office, ERASMUS-Hochschulkoordination, bei Frau Uta Brucker.
  • Anträge für Mobilitäten können fortlaufend eingereicht werden.
    Sie werden nach dem First-Come-First-Serve-Prinzip bearbeitet. Die Antragsbewilligung ist u.a. von den zur Verfügung stehenden Mitteln abhängig.
  • Auswahlkriterien: Relevanz der Fortbildung für den Aufgabenbereich des Teilnehmers, Mehrwert für die Abteilung bzw. die Hochschule als Ganzes.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung durch das Erasmus+ Programm.
  • Bitte reichen Sie zusätzlich, aus versicherungstechnischen Gründen, auch die Kopie Ihrer Dienstreisegenehmigung mit ein.
  • Bitte denken Sie daran, den genehmigten Dienstreiseantrag als Scan per E-Mail rechtzeitig vor Reisebeginn auch an die Reisekostenstelle weiterzuleiten, damit dort eine zügige Beantragung der Entsendebescheinigung erfolgen kann. Weitere Infos zur Entsendebescheinigung erhalten Sie hier.
  • Aktuelles: Aufgrund der Corona-Situation gelten an der Goethe-Universität besondere Bestimmungen zur Durchführung von Dienstreisen! 
  • Falls die Durchführung Ihrer Mobilität durch die Corona-Situation beeinträchtigt ist, können Sie über die jeweils aktuell gültigen Force Majeure-Regelungen des DAAD in bestimmten Fällen dennoch finanziell unterstützt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an Frau Brucker.
  • Bei Bewilligung Ihres Antrags durch das Global Office füllen Sie bitte das Mobility Agreement in Absprache mit der Partneruniversität aus und senden es mit allen 3 Unterschriften versehen vor Beginn des Aufenthaltes an das Global Office. Folgende 3 Personen müssen unterzeichnen: Sie selbst, eine zuständige bzw. betreuende Person der aufnehmenden Einrichtung sowie eine vorgesetzte Person oder der/die Erasmus Programmbeauftragte Ihres Fachbereichs/Instituts. Die 3. Unterschrift kann ersatzweise auch durch die Erasmus Hochschulkoordinatorin Frau Brucker erfolgen.
  • Im Mobility Agreement werden die allgemeinen Ziele und der Mehrwert der Mobilität, die konkreten Inhalte der Aktivität und die zu erwartenden Ergebnissen und Auswirkungen aufgelistet.
  • Nach Vorlage des von allen Parteien unterzeichneten Mobility Agreements senden wir Ihnen als Förderzusage ein Grant Agreement zu mit genaueren Angaben zur Förderdauer und Förderhöhe sowie den Verpflichtungen, die Sie mit der Förderung eingehen. Dieses Grant Agreement senden Sie bitte komplett ausgefüllt und unterzeichnet im Original an uns zurück, bevor Sie abreisen.
  • Gefördert werden können nur im Global Office im Voraus angemeldete und bewilligte Mobilitäten. Sollten Förderanträge erst nach der Mobilität eingereicht werden, können diese nicht mehr berücksichtigt werden.    

Kontakt

Goethe-Universität Frankfurt
Global Office
House of Labour
Eschersheimer Landstr. 155
60323 Frankfurt am Main

Frau Uta Brucker, M.A.
HoL, Raum 332
Email brucker@em.uni-frankfurt.de
Phone +49-(0)69-798-12263